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Ordnungsbehördliche Verordnung

Satzungen regeln das Zusammenleben
Das Miteinander in Königs Wusterhausen wird durch eine Reihe von Satzungen geregelt, die die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger festlegen. Die Satzungen werden von den Vertretern der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Sie tragen dazu bei, Konflikten vorzubeugen und das Zusammenleben für alle möglichst angenehm zu gestalten. In dieser Broschüre sind Informationen aus einigen ausgewählten Satzungen aufgeführt. Den genauen Wortlaut aller gegenwärtig gültigen Satzungen finden Sie auf der Webseite der Stadt unter: www.koenigs-wusterhausen.de

Ordnungsbehördliche Verordnung...

... über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen

Schutz der Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen
In öffentlichen Anlagen und auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet ist es untersagt, Einrichtungen wie Bänke, Bushaltestellen, Abfallbehälter, Denkmäler, o. ä. zu entfernen, beschädigen, beschmutzen usw. und anders als bestimmungsgemäß zu nutzen. So ist z. B. auch das Parken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Anlagen und auf Grünflächen verboten.

Abfallentsorgung
Abfall, der im Haushalt oder bei gewerblicher Tätigkeit angefallen ist, darf nicht in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. In öffentlichen Anlagen und auf Verkehrsflächen ist das Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat jeglicher Art untersagt.

Hunde
Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass ihre Tiere die Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen nicht verunreinigen. Sollte dies doch geschehen sein, so ist die Verunreinigung unverzüglich zu entfernen und in dafür vorgesehene Behältnisse zu entsorgen. Hundehalter sollen eine höchstens zwei Meter lange Leine bei sich tragen, um den Hund im Bedarfsfall sofort anleinen zu können.

Katzen
Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, müssen diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Als Katzenhalter gilt auch, wer herrenlose Katzen regelmäßig füttert.

Spielplätze
Sofern auf Schildern vor Ort nichts anderes festgelegt ist, können sich jeweils in der Zeit von 08.00 - 20.00 Uhr auf Kinderspielplätzen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sowie deren Erzieher und Aufsichtspersonen aufhalten. Fußballspielen ist nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Mitbringen von Tieren (außer Blindenführhunde) ist auf den städtischen Spiel- und Sportplätzen generell nicht gestattet. Das Konsumieren von Alkohol ist verboten.

Hausnummern
In Königs Wusterhausen muss jedes Haus mit der Hausnummer versehen werden, die dem Grundstück zugeteilt wurde. Hausnummern müssen grundsätzlich von der Straße aus erkennbar und deutlich lesbar sein.

Verbrennen von Holz
Neben den bereits im Landesimmissionsschutzgesetz enthaltenen Verboten bzw. Bestimmungen wird das Verbrennen von naturbelassenem Holz untersagt:
  • bei anhaltender Trockenheit (ab Waldbrandgefahrenstufe 3)
  • bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste)
  • von 00.00 Uhr - 07.00 Uhr
Weitergehende Information unter: https://mlul.brandenburg.de

Schutzvorkehrungen an Gebäuden
Um eine Gefährdung von Personen oder Sachen zu vermeiden, sind Gebäudeeigentümer oder andere befugte Personen verpflichtet, Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden, insbesondere an Dachrinnen, zu entfernen. Gegenstände dürfen zu den Straßen hin nur so an die Häuser angebracht werden, dass sie Leitungsdrähte und Straßenlampen nicht berühren und Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Frisch gestrichene, öffentlich zugängliche Gegenstände und Flächen sind als solche kenntlich zu machen.

Hecken und Sträucher
Hecken und Sträucher dürfen nicht in die Straße hineinragen. Bäume, Äste und Zweige müssen über Fußgängerbereichen, sowie Geh- und Radwegen mindestens 2,20 m, über Fahrbahnen und Parkplätzen mindestens 4,50 m vom Erdboden entfernt sein. Einfriedungen jeder Art sowie Bäume und Sträucher an Straßenkreuzungen und in Straßenkurven sind entweder durchsichtig oder so niedrig zu halten, dass durch sie die Übersicht über den Verkehr nicht behindert wird.

Instandhaltung von privaten Grundstücken
Die Eigentümer bzw. Nutzer von Grundstücken sind verpflichtet, diese ordnungsgemäß instand zu halten. Dies gilt insbesondere für die rechtzeitige Bekämpfung von Ungeziefer.
Wer sich nicht an die Bestimmungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Königs Wusterhausen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes regelt der aktuelle Bußgeldkatalog, den man - wie auch den genauen Wortlaut der Ordnungsbehördlichen Verordnung - auf der Webseite der Stadt unter www.koenigs-wusterhausen.de nachlesen kann.