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Bibliothekssatzung

Wer kann die Stadtbibliothek nutzen?
Die Stadtbibliothek Königs Wusterhausen mit Zweigstellen in Zeesen und Zernsdorf ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Königs Wusterhausen, die von allen genutzt werden kann. Medien zu entleihen ist für alle möglich, die im Besitz eines Bibliotheksausweises sind. Dieser wird bei der Anmeldung ausgestellt und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Seine Gültigkeit beträgt 12 Monate, diese kann verlängert werden. Kinder können ab vollendetem 6. Lebensjahr einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten.

Wie melde ich mich als Nutzer an?
Sie melden sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokumentes mit Lichtbild und Meldebescheinigung an. Die Anmeldung von Kindern erfolgt im Beisein eines gesetzlichen Vertreters, durch Vorlage der oben genannten Dokumente und dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Für alle in der Stadtibliothek gespeicherten Personendaten gelten die Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Bei Anmeldung ist die Jahresgebühr fällig. Die aktuelle Gebührensatzung ist unter www.stadtbibliothek-kw. de zu finden.

Wie kann ich die Stadtbibliothek nutzen?
Die Bibliotheksbenutzer können die Medien in den Bibliotheksräumen nutzen oder sie ausleihen. Den Gesamtkatalog der Stadtbibliothek kann man entweder vor Ort oder online einsehen, so dass bequem von zu Hause aus recherchiert werden kann. Eingetragene Bibliotheksbenutzer können online Medien vorbestellen oder die Leihfrist verlängern.

Kann ich E-Medien nutzen?
Die Onleihe der Stadtbibliothek ist für die Benutzer 24 Stunden pro Tag verfügbar. Hier können mit gültigem Bibliotheksausweis E-Books, E-Audios, E-Paper, E-Music und E-Videos und weitere digitale Angebote kostenfrei heruntergeladen werden. Weitere Informationen unter www.onleihe-dahme-spreewald.de oder auf der Webseite der Bibliothek.

Kann ich Medien aus anderen Bibliotheken entleihen?
Die Stadtbibliothek Königs Wusterhausen ist an die bundesweite Fernleihe angeschlossen, d.h. sie kann auf die gesamten, für die Fernleihe verfügbaren Bestände deutscher Bibliotheken zurückgreifen. Dieser Service ist gebührenpflichtig.

Kann ich Internet-Arbeitsplätze in der Bibliothek nutzen?
In der Bibliothek gibt es kostenlose Internet-Arbeitsplätze, die von allen Besuchern genutzt werden können. Außerdem gibt es Studien- und Leseplätze. In der Stadtbibliothek steht kostenfreies WLAN zur Verfügung.

Wie muss ich mich als Nutzer der Bibliothek verhalten?
Die Nutzer sind verpflichtet, die Medien bei der Übergabe auf Schäden zu prüfen und diese anzuzeigen. Bei Verlust oder Beschädigung von Bibliotheksmedien sind die Nutzer zum Ersatz verpflichtet.

Was passiert, wenn ich die Ausleihfrist überschritten habe?
Bei Überschreitung der Ausleihfrist werden Versäumnisgebühren fällig. Details zur Nutzung der Stadtbibliothek können in der Bibliotheksnutzungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen nachgelesen werden. Sie ist auf der Webseite der Stadt unter www.koenigs-wusterhausen.de zu finden.

Die Stadtbibliothek Königs Wusterhausen und ihre Zweigstellen bieten einen Bestand von ca. 60.000 Medien:
  • Romane u. a. Belletristik
  • Kinder- und Jugendbücher
  • Fachliteratur aus unterschiedlichen Bereichen
  • Zeitschriften fortlaufend im Abo
  • Musik-CDs
  • Hörbücher
  • DVDs
  • Gesellschaftsspiele
  • Konsolenspiele
  • E-Medien
  • Tonies und Tonieboxen
  • ca. 7.000 Medien in der Onleihe
Die Stadtbibliothek Königs Wusterhausen bietet darüber hinaus folgende Serviceleistungen:
  • Internetarbeitsplätze im Haus (kostenfrei) mit Drucker
  • Online-Nachschlagewerke (Brockhaus, Munzinger)
  • E-Learning für Schüler
  • WLAN
  • Kopierer
  • Studien- und Leseplätze
  • Rechercheplätze für Bibliotheksbestand (OPAC)
  • Beratungen zur Informationsrecherche
  • Sharemagazines
  • Tigerbooks
  • EKidz
  • freier digitaler Zugang auf über 500 der beliebtesten Zeitschriften und Zeitschriften aus der Welt