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Hundesteuersatzung

Wer muss Hundesteuer zahlen?
Alle Hundehalter im Königs-Wusterhausener Stadtgebiet. Dazu zählen auch Personen, die einen zugelaufenen Hund für mehr als zwei Wochen aufgenommen bzw. einen nicht anderswo versteuerten Hund länger als drei Monate in Pflege genommen haben.

Gibt es Ausnahmen von der Steuerpflicht?
Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis Bl, GI, B, aG oder H) gehalten werden, sind von der Hundesteuer befreit.

Gibt es Ermäßigungen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer jeweils um die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt werden, z. B. wenn der Hund zur Bewachung einsam gelegener Gebäude oder landwirtschaftlicher Anwesen eingesetzt wird, bei Personen, die ALG II, Sozialgeld nach dem SGB II bzw. SGB XII oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen sowie Hundehaltern, die Hunde aus dem Tierheim erworben haben. In diesem Fall ist der Ermäßigungszeitraum auf drei Jahre begrenzt.

Wie beantrage ich eine Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung?
Der Antrag auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung kann schriftlich bei der Stadt Königs Wusterhausen gestellt werden. Dabei ist ein schriftlicher Nachweis beizufügen, dass eine Berechtigung für eine Steuervergünstigung vorliegt.

Wann und wo melde ich meinen Hund an?
Innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund in den Besitz eines Hundehalters gelangt ist, muss er bei der Stadt Königs Wusterhausen unter Angabe der Rasse und des Geschlechts angemeldet werden. Diese zweiwöchige Frist gilt auch für die Fälle "Zuzug" oder "vorübergehender Aufenthalt in der Stadt". Nach der Anmeldung gibt die Stadt Königs Wusterhausen für jeden Hund eine Hundesteuermarke aus und übersendet einen Steuerbescheid. Außerhalb seiner Wohnung oder seines umzäunten Grundstücks darf der Hundehalter seinen Hund nur mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Bei Abschaffung oder Tod des Hundes sowie bei Wegzug des Hundehalters muss innerhalb von zwei Wochen eine Abmeldung bei der Stadt Königs Wusterhausen erfolgen und die Hundesteuermarke an die Stadt Königs Wusterhausen zurückgegeben werden. Wird der Hund an eine andere Person abgegeben, müssen bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Besitzers angegeben werden. Bei Verstoß gegen die Hundesteuersatzung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.