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Zweitwohnungssteuersatzung

Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist, wer im Königs-Wusterhausener Stadtgebiet eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Königs Wusterhausen innehat. Inhaber können Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte sein.

Was versteht man unter einer Zweitwohnung?
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf (oder seiner Familie) unterhält. Eine Zweitwohnung muss mindestens 25 Quadratmeter Wohnfläche aufweisen und damit wenigstens zeitweise zum Wohnen geeignet sein. Eine Zweitwohnung verliert ihre Eigenschaft nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders genutzt bzw. zeitweilig nicht genutzt wird.

Wann und wo zeige ich eine Zweitwohnung an?
Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen innerhalb eines Monats nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Stadt Königs Wusterhausen gleichzeitig über alle für die Steuererhebung erforderlichen Details zur Ausstattung der Wohnung zu informieren.