Was tun
Was tun...
Was tun bei einem Streit mit meinem Nachbarn?
Allem voran, sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn zur Beilegung der Streitigkeit suchen. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, können Sie die
Streitschlichtungsstelle des Amtes Rhinow anrufen.
E-Mail: schiedstelle@rhinow.de
Was tun bei defekter Straßenbeleuchtung?
Sofern Ihnen defekte Straßenlampen auffallen, melden Sie diese bitte der Bauverwaltung (Telefon: 033875 366-28).
Bitte geben Sie den genauen Standort der Leuchte mit an.
Wo darf ich mein Regenwasser ableiten?
Das Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Die Ableitung von Niederschlagswasser auf öffentlichen Verkehrsflächen ist gesetzlich untersagt und kann zudem unsere Gehwege und Straßen beschädigen.
Was tun bei plötzlich pflegebedürftigen Angehörigen?
Seit Mai 2022 gibt es mit Frau Kerstin Gesch eine Pflegelotsin im Amt Rhinow. Einige Einwohner des Amtes Rhinow kennen Frau Gesch aus ihrer Zeit in der Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und deren Angehörige in Rathenow.
Frau Gesch ist ausgebildete Pflegeberaterin und steht Betroffenen und Angehörigen aus dem Amt Rhinow kostenlos beratend zur Seite, insbesondere zu Fragen der Pflegeversicherung und im Schwerbehindertenrecht. Vermutlich aus Unkenntnis werden viele Möglichkeiten zur Hilfe für Pflegebedürftige und Hilfsbedürftige nicht genutzt. Frau Gesch berät trägerunabhängig und kann sich auf langjährige Erfahrungen und ein Netzwerk weiterer Stellen stützen. Erklärtes Ziel ist, dass Menschen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung gut versorgt werden können.
Seit März 2026 arbeitet Frau Heinze als zweite Pflegelotsin. Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich unter Telefon: 033875 366-0 im Amt oder schreiben Sie eine E-Mail an pflegelotse@rhinow.de
Wann ist Nachtruhe und was ist beim Betreiben von Maschinen/Geräten zu beachten?
Nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sind Betätigungen, die zu einer Störung der Nachtruhe führen könnten in der Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr untersagt. In reinen, allgemeinen Wohngebieten, sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, darüber hinaus in der Zeit von 20.00 - 07.00 Uhr.
Unter welchen Umständen darf ich ein Lagerfeuer durchführen?
Im Land Brandenburg sind Holzfeuer im Freien grundsätzlich zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt wird und wenn nachfolgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
Darf ich ein Feuerwerk immer und zu jeder Jahres- und Tageszeit abbrennen?
Gemäß § 12 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in der derzeit gültigen Fassung darf ein Feuerwerk höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22.00 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein. Im Zeitraum der Sommerzeit darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden.
Bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung kann die örtliche Ordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Das Abbrennen eines Privatfeuerwerks (Kategorie II) bedarf auf jedem Fall der Genehmigung durch das Ordnungsamt des Amtes Rhinow (Telefon:033875 366-31).
Wo beantrage brich eine Genehmigung zur Fällung von Bäumen auf meinem Wohngrundstück?
Der Landkreis Havelland, Untere Naturschutzbehörde, Goethestraße 59/60 in 14641 Nauen steht Ihnen gern unter der 03321 4035414 zur Verfügung.
Vorsorge für den Krisenfall
Ein längerer Stromausfall kann das tägliche Leben sehr erschweren. Wie man sich auf solche und andere Krisenfälle vorbereitet weiß das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.
Diese und noch viele weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
Internet: www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Was tun bei einem Streit mit meinem Nachbarn?
Allem voran, sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn zur Beilegung der Streitigkeit suchen. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, können Sie die
Streitschlichtungsstelle des Amtes Rhinow anrufen.
E-Mail: schiedstelle@rhinow.de
Was tun bei defekter Straßenbeleuchtung?
Sofern Ihnen defekte Straßenlampen auffallen, melden Sie diese bitte der Bauverwaltung (Telefon: 033875 366-28).
Bitte geben Sie den genauen Standort der Leuchte mit an.
Wo darf ich mein Regenwasser ableiten?
Das Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Die Ableitung von Niederschlagswasser auf öffentlichen Verkehrsflächen ist gesetzlich untersagt und kann zudem unsere Gehwege und Straßen beschädigen.
Was tun bei plötzlich pflegebedürftigen Angehörigen?
Seit Mai 2022 gibt es mit Frau Kerstin Gesch eine Pflegelotsin im Amt Rhinow. Einige Einwohner des Amtes Rhinow kennen Frau Gesch aus ihrer Zeit in der Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und deren Angehörige in Rathenow.
Frau Gesch ist ausgebildete Pflegeberaterin und steht Betroffenen und Angehörigen aus dem Amt Rhinow kostenlos beratend zur Seite, insbesondere zu Fragen der Pflegeversicherung und im Schwerbehindertenrecht. Vermutlich aus Unkenntnis werden viele Möglichkeiten zur Hilfe für Pflegebedürftige und Hilfsbedürftige nicht genutzt. Frau Gesch berät trägerunabhängig und kann sich auf langjährige Erfahrungen und ein Netzwerk weiterer Stellen stützen. Erklärtes Ziel ist, dass Menschen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung gut versorgt werden können.
Seit März 2026 arbeitet Frau Heinze als zweite Pflegelotsin. Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich unter Telefon: 033875 366-0 im Amt oder schreiben Sie eine E-Mail an pflegelotse@rhinow.de
Wann ist Nachtruhe und was ist beim Betreiben von Maschinen/Geräten zu beachten?
Nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sind Betätigungen, die zu einer Störung der Nachtruhe führen könnten in der Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr untersagt. In reinen, allgemeinen Wohngebieten, sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, darüber hinaus in der Zeit von 20.00 - 07.00 Uhr.
Unter welchen Umständen darf ich ein Lagerfeuer durchführen?
Im Land Brandenburg sind Holzfeuer im Freien grundsätzlich zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt wird und wenn nachfolgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
- Die Feuerstelle wird nur gelegentlich betrieben.
- Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Ästen und Reisig benutzt.
- Der Brennstoff ist lufttrocken.
- Die Größe des Feuerhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht überschreiten.
- Das Feuer muss bis zum vollständigen Erlöschen überwacht werden.
- Sicherheitsabstand zu anderen Gebäuden ist unbedingt einzuhalten.
Darf ich ein Feuerwerk immer und zu jeder Jahres- und Tageszeit abbrennen?
Gemäß § 12 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in der derzeit gültigen Fassung darf ein Feuerwerk höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22.00 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein. Im Zeitraum der Sommerzeit darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden.
Bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung kann die örtliche Ordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Das Abbrennen eines Privatfeuerwerks (Kategorie II) bedarf auf jedem Fall der Genehmigung durch das Ordnungsamt des Amtes Rhinow (Telefon:033875 366-31).
Wo beantrage brich eine Genehmigung zur Fällung von Bäumen auf meinem Wohngrundstück?
Der Landkreis Havelland, Untere Naturschutzbehörde, Goethestraße 59/60 in 14641 Nauen steht Ihnen gern unter der 03321 4035414 zur Verfügung.
Vorsorge für den Krisenfall
Ein längerer Stromausfall kann das tägliche Leben sehr erschweren. Wie man sich auf solche und andere Krisenfälle vorbereitet weiß das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.
Diese und noch viele weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
Internet: www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html