3.1 Wohnraumanpassung bei Demenz
Bei demenziell erkrankten Menschen sollte die Wohnraumanpassung so unauffällig und behutsam wie möglich erfolgen. Vertraute Gegenstände sollten erhalten bleiben, weil der Grundsatz gilt: Bekannt ist vertraut. Das, was dem Menschen vertraut ist, dient ihm zur Orientierung und nimmt ihm auch einen Teil seiner Hilflosigkeit und Angst.
Aber, was früher unbedenklich war, kann nun eine Gefahr darstellen. Sie sollten also in der Wohnung Ihres Angehörigen gezielt und sorgfältig nach potentiellen Gefahrenquellen Ausschau halten, die zu Verletzungen oder Stürzen führen können. Das eigene Zuhause soll schließlich auch weiterhin Sicherheit bieten.
Dabei ist es oftmals bereits mit einfachen Mitteln möglich, potentielle Gefahrenquellen zu beseitigen, z. B.:
Wichtig wäre hierbei:
Beispiele:
Hausnotruf
Zusätzliche Sicherheit und Hilfe per Knopfdruck bietet ein Hausnotruf. Darunter versteht man ein System, mit dessen Hilfe vor allem ältere Menschen im Notfall unkompliziert und selbstständig professionelle Hilfe von außen anfordern können. Kommt es beispielsweise zu einem Sturz, kann so direkte Hilfe angefordert werden. Das kann unter Umständen sogar lebensrettend sein.
Benötigt wird hier lediglich ein Telefonanschluss, an den eine Basisstation angeschlossen wird. Komplettiert wird das System durch einen Notrufsender. Diesen trägt der Erkrankte beispielsweise am Handgelenk bei sich, sodass er im Bedarfsfall einen Notruf absetzen kann. Im Falle eines Notrufes wird eine Notrufzentrale informiert und die Hilfevermittlung unmittelbar in Gang gesetzt. Die Notrufzentralen sind rund um die Uhr erreichbar. Die Pflegekassen beteiligen sich mit Zuschüssen an den Kosten.
Beratung zu Kooperationspartnern erfolgt bei der Pflegekasse.
Bevor Sie jedoch Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine sachkundige Beratung hinzuziehen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gem. § 40 SGB XII) mit maximal 4.000,00 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der entsprechende Antrag mit Kostenvoranschlag ist bei der Pflegekasse einzureichen.
Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit oder Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken.
Aber, was früher unbedenklich war, kann nun eine Gefahr darstellen. Sie sollten also in der Wohnung Ihres Angehörigen gezielt und sorgfältig nach potentiellen Gefahrenquellen Ausschau halten, die zu Verletzungen oder Stürzen führen können. Das eigene Zuhause soll schließlich auch weiterhin Sicherheit bieten.
Dabei ist es oftmals bereits mit einfachen Mitteln möglich, potentielle Gefahrenquellen zu beseitigen, z. B.:
- Gibt es Rutschgefahren in der Dusche oder Badewanne? Hier kann mit speziellen Aufklebern oder einer rutschfesten Duschmatte leicht Abhilfe geschaffen werden.
- Wie sind die Teppichböden verlegt? Gibt es Flurläufer oder dickere Teppiche, die zu Stolperfallen werden könnten? Achten Sie darauf, dass Teppiche rutschfest verlegt sind, vor allem, wenn Ihr erkrankter Angehöriger auf einen Rollator angewiesen ist. Flurläufer oder dickere Teppiche sollten mit einem geeigneten Klebeband am Boden befestigt oder entfernt werden. Des Weiteren sollte auf feste Hausschuhe geachtet werden.
Wichtig wäre hierbei:
- Sind die Durchgänge in der Wohnung oder im Haus breit genug für einen Rollstuhl oder Rollator?
- Gibt es mehrere Räume auf mehreren Etagen, sodass das Schlafzimmer eventuell ins Erdgeschoss verlegt werden kann?
- Gibt es Handläufe an den Treppen?
- Gibt es Haltegriffe, z. B. an der Badewanne, in der Dusche oder an der Toilette?
- Hat das Bett die richtige Höhe, sodass ein einfaches Hinlegen oder Aufstehen möglich ist? (Pflegebetten und Hebemechaniken können hier helfen)
- Hat die Duschwanne einen möglichst niedrigen Einstieg?
Beispiele:
- spezielle Seniorentelefone
- GPS-Systeme
- Zeitschaltautomatik und Kindersicherungen
- Rauchmelder verhindern Brände
- Fenster, Balkone und Türen sichern
- akustische und optische Signale warnen beim Verlassen der Wohnung
- elektrischen Herd/Gasherd sichern/abklemmen
Hausnotruf
Zusätzliche Sicherheit und Hilfe per Knopfdruck bietet ein Hausnotruf. Darunter versteht man ein System, mit dessen Hilfe vor allem ältere Menschen im Notfall unkompliziert und selbstständig professionelle Hilfe von außen anfordern können. Kommt es beispielsweise zu einem Sturz, kann so direkte Hilfe angefordert werden. Das kann unter Umständen sogar lebensrettend sein.
Benötigt wird hier lediglich ein Telefonanschluss, an den eine Basisstation angeschlossen wird. Komplettiert wird das System durch einen Notrufsender. Diesen trägt der Erkrankte beispielsweise am Handgelenk bei sich, sodass er im Bedarfsfall einen Notruf absetzen kann. Im Falle eines Notrufes wird eine Notrufzentrale informiert und die Hilfevermittlung unmittelbar in Gang gesetzt. Die Notrufzentralen sind rund um die Uhr erreichbar. Die Pflegekassen beteiligen sich mit Zuschüssen an den Kosten.
Beratung zu Kooperationspartnern erfolgt bei der Pflegekasse.
Bevor Sie jedoch Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine sachkundige Beratung hinzuziehen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gem. § 40 SGB XII) mit maximal 4.000,00 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der entsprechende Antrag mit Kostenvoranschlag ist bei der Pflegekasse einzureichen.
Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit oder Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken.