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3.2 Pflege im Heim

Vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Vollstationäre Pflege bedeutet, dass Sie in einem Pflegeheim versorgt werden - und zwar rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Wenn Sie für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege benötigen, etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn Ihre Pflegeperson ausfällt, können Sie eine Kurzzeitpflege beanspruchen. Die Aufnahme in eine entsprechende Einrichtung ist für bis zu 28 Tage möglich.

Die Kurzzeitpflege erfolgt in vollstationären Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen.