4.1 Vorsorgevollmacht
Viele Demenzkranke sind irgendwann nicht mehr geschäftsfähig. Dann ist es zu spät, um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Sorgen Sie darum rechtzeitig vor.
Mit einer Vorsorgevollmacht können vorsorglich eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnehmen. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt jedoch volles Vertrauen zu den Personen voraus, die in der Vollmacht bestimmt wurden. So können Sie jedoch eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden. Denn Angehörige können Demenzkranke nicht automatisch vertreten. Sie dürfen nur handeln, wenn sie in einer Vollmacht ausdrücklich dazu berechtigt wurden.
Achtung: Ist keiner Ihrer Angehörigen bevollmächtigt, dürfen Ärzte ihnen keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erteilen.
Eine Vorsorgevollmacht kann von jeder volljährigen geschäftsfähigen Person erteilt werden. Sie sollten sie schriftlich erstellen, datieren und unterschreiben. Bei Demenzpatienten besteht die Gefahr, dass später infrage gestellt wird, ob sie zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig waren. Für die Bevollmächtigten ist es meist unmöglich, dies nachträglich nachzuweisen.
Darum besteht die Möglichkeit, bereits bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht Ihre Geschäftsfähigkeit bestätigen zu lassen, zum Beispiel durch Ihren behandelnden Arzt. Sie sollten die Bescheinigung unbedingt mit der Vollmacht gemeinsam aufbewahren. Eine weitere Möglichkeit ist die notarielle Beurkundung. Hierbei wird das Dokument gemeinsam mit dem Notar aufgesetzt, welcher die Geschäftsfähigkeit feststellt, alle wichtigen Punkte mit dem Vollmachtgeber bespricht und schließlich die Vollmacht in rechtssicheren Formulierungen erstellt (ist kostenpflichtig!). Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Damit Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber handeln können, benötigen sie das Originaldokument. Um Missbrauch zu verhindern, behält der Ersteller in der Regel das Original. Deshalb sollten die Stellvertreter wissen, wo sich die Vorsorgevollmacht befindet, damit sie im Notfall darauf zugreifen können. Dies gilt umso mehr bei Demenzpatienten, bei denen das Gedächtnis mit der Zeit immer mehr nachlässt.
Tipp: Eine Registrierung der Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist sinnvoll, denn dort erkundigen sich Betreuungsgerichte im Ernstfall, ob die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat (ist kostenpflichtig!).
Mit einer Vorsorgevollmacht können vorsorglich eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnehmen. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt jedoch volles Vertrauen zu den Personen voraus, die in der Vollmacht bestimmt wurden. So können Sie jedoch eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden. Denn Angehörige können Demenzkranke nicht automatisch vertreten. Sie dürfen nur handeln, wenn sie in einer Vollmacht ausdrücklich dazu berechtigt wurden.
Achtung: Ist keiner Ihrer Angehörigen bevollmächtigt, dürfen Ärzte ihnen keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erteilen.
Eine Vorsorgevollmacht kann von jeder volljährigen geschäftsfähigen Person erteilt werden. Sie sollten sie schriftlich erstellen, datieren und unterschreiben. Bei Demenzpatienten besteht die Gefahr, dass später infrage gestellt wird, ob sie zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig waren. Für die Bevollmächtigten ist es meist unmöglich, dies nachträglich nachzuweisen.
Darum besteht die Möglichkeit, bereits bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht Ihre Geschäftsfähigkeit bestätigen zu lassen, zum Beispiel durch Ihren behandelnden Arzt. Sie sollten die Bescheinigung unbedingt mit der Vollmacht gemeinsam aufbewahren. Eine weitere Möglichkeit ist die notarielle Beurkundung. Hierbei wird das Dokument gemeinsam mit dem Notar aufgesetzt, welcher die Geschäftsfähigkeit feststellt, alle wichtigen Punkte mit dem Vollmachtgeber bespricht und schließlich die Vollmacht in rechtssicheren Formulierungen erstellt (ist kostenpflichtig!). Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Damit Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber handeln können, benötigen sie das Originaldokument. Um Missbrauch zu verhindern, behält der Ersteller in der Regel das Original. Deshalb sollten die Stellvertreter wissen, wo sich die Vorsorgevollmacht befindet, damit sie im Notfall darauf zugreifen können. Dies gilt umso mehr bei Demenzpatienten, bei denen das Gedächtnis mit der Zeit immer mehr nachlässt.
Tipp: Eine Registrierung der Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist sinnvoll, denn dort erkundigen sich Betreuungsgerichte im Ernstfall, ob die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat (ist kostenpflichtig!).