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4.2 Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Alternative für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. In dieser können Sie festhalten, welche Person vom Gericht im Bedarfsfall als Betreuer eingesetzt werden soll. Alternativ oder zusätzlich können Sie auch angeben, welche Person auf keinen Fall als Betreuer bestellt werden soll. Zudem können Sie darin auch noch weitere Regelungen und Wünsche festhalten, zum Beispiel, dass Sie möglichst lange zu Hause leben möchten. Beim Verfassen der Betreuungsverfügung sollten Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich formulieren, damit diese bestmöglich umgesetzt werden können. Im Gegensatz zu Bevollmächtigten wird bei gerichtlich bestellten Betreuern durch das Betreuungsgericht überprüft, ob sie in Ihrem Sinne handeln. Die Betreuungsverfügung kann - genau wie die Patientenverfügung - auch ergänzend zur Vorsorgevollmacht erstellt werden.