5.4 Steuern
Es ist zu beachten, dass bei Pflegeaufwand auch steuerliche Besonderheiten geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Das gilt für den Pflegebedürftigen und für pflegende Angehörige. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine beraten hierzu weiterführend und gehen auf die individuellen Lagen ein.