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5.5 Rente

Wenn eine berufstätige Person an Demenz erkrankt und daraufhin aus diesem Grund den Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft hat, muss ein Rentenantrag gestellt werden. Sollte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht sein, käme die Erwerbsminderungsrente in Frage. Zuständig ist für die Alters- und Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherungsträger.