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5.6 Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis bringt steuerliche und andere Vorteile, wie z. B. Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Lohn- und Einkommenssteuer, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und für Erwerbstätige einen erhöhten Kündigungsschutz und zusätzliche Urlaubstage. Je nach zuerkannten Merkzeichen werden Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch für Begleitpersonen sowie eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren gewährt. Informationen hierzu erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt.