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Bildung & Teilhabe

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu beantragen.

In der Regel sind dies Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen) für
  • persönlichen Schulbedarf (jährliche Pauschale)
  • Lernförderung (Nachhilfe mit Schulbestätigung des Bedarfs)
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote (monatliche Pauschale)
  • Fahrt zur Schule (Zuschuss zur Monatskarte)
Sie haben als Familie Anspruch auf diese Leistungen, wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, wenn ihr Kind jünger als 25 Jahre alt ist, eine Kindertagesstätte oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung erhält.

Die Beantragung der BuT-Leistungen erfolgt über Ihre Gemeinde, dort bekommen Sie die Antragsunterlagen.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie weiteren Hilfen und Beratung für Familien erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket

Bei Bürgergeldbezug bietet Ihnen das Jobcenter neben der finanziellen Absicherung auch eine umfangreiche Beratung für Ihre Familie an.

Einen Überblick finden Sie auf der Seite:
Internet: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/unterstuetzung-fuer-familien