Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung - wir leben länger, sind gesünder und mobiler als die Generationen vor uns. Auf der anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angeschlossen. Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn diese dazu bevollmächtigt sind.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt dort durch den Medizinischen Dienst MEDICPROOF.
Pflegebedürftige Menschen können einen Pflegegrad beantragen. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Unterstützung braucht die Person.
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu. Der Pflegestützpunkt Landkreis Kassel (Seite 17) oder die örtlichen Beratungsstellen (Seite 17) informieren zu den unterschiedlichen Leistungen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Internet: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick
Was ist Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig ist wer
Die Einschränkungen müssen dauerhaft und voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung - wir leben länger, sind gesünder und mobiler als die Generationen vor uns. Auf der anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angeschlossen. Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn diese dazu bevollmächtigt sind.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt dort durch den Medizinischen Dienst MEDICPROOF.
Pflegebedürftige Menschen können einen Pflegegrad beantragen. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Unterstützung braucht die Person.
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu. Der Pflegestützpunkt Landkreis Kassel (Seite 17) oder die örtlichen Beratungsstellen (Seite 17) informieren zu den unterschiedlichen Leistungen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Internet: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick
Was ist Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig ist wer
- körperliche,
- geistige,
- psychische oder
- gesundheitliche Belastungen
Die Einschränkungen müssen dauerhaft und voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.