Erforderliche Unterlagen
Glückwunsch - der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben!
Zum erfolgreichen Start ins Arbeitsleben gehört auch jede Menge Papierkram.
Diese Checkliste zeigt, was du benötigst, wo du es bekommst und was du deinem Ausbildungsbetrieb vorlegen musst.
Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr.): Die elfstellige Nummer gilt ab Ausstellung lebenslang. Vom Finanzamt erhältst du ein Informationsschreiben über die für den Lohnsteuerabzug gespeicherten Daten. Diese Angaben kann der Arbeitgeber über die IdNr. elektronisch abrufen.
Sozialversicherungsnummer: Sie bestätigt deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und garantiert die richtige Zuordnung deiner Beiträge. Dein Ausbildungsbetrieb beantragt die Nummer bei der Rentenversicherungsanstalt, die dir im Anschluss per Post einen Sozialversicherungsausweis zusendet. Diesen legst du vor Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb vor, spätestens zum Antritt der Ausbildung. Den Ausweis benötigst du für dein gesamtes Berufsleben bis zur Rentenzahlung.
Krankenversicherung: Mit Beginn deiner Ausbildung beginnt die Krankenversicherungspflicht. Du kannst deine Krankenversicherung selbst wählen. Deine elektronische Gesundheitskarte (EGk) wird dir nach Abschluss einer Krankenversicherung automatisch ausgestellt und zugesendet. Dein Ausbildungsbetrieb benötigt spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn eine standardisierte Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
Girokonto: Um dir deine Ausbildungsvergütung auszahlen zu können, braucht dein Ausbilder Angaben zu deiner Bankverbindung.
Gesundheitsbescheinigung: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für alle unter 18-Jährigen, die eine duale Ausbildung beginnen, eine ärztliche Untersuchung verpflichtend. Diese absolviert man bei seinem Hausarzt. Die entsprechende Bescheinigung als Beweis für die gesundheitliche Eignung wird dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt. In einigen Berufen (z. B. in der Lebensmittelbranche oder im Gesundheitswesen) benötigen auch Azubis über 18 Jahre eine ärztliche Bescheinigung.
Führungszeugnis: Diese Bescheinigung über registrierte Vorstrafen einer Person ist nur für bestimmte Berufe erforderlich. Falls dein Ausbildungsbetrieb ein solches Dokument benötigt, forderst du es bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung an.
Info: Finanzielle Unterstützung
Auch wenn du eine monatliche Ausbildungsvergütung erhältst, besteht ggf. Anspruch auf finanzielle Hilfe.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn du aufgrund der Entfernung zum Betrieb nicht bei deinen Eltern wohnen kannst. Wichtig: BAB kann nicht gewährt werden bei einer schulischen Ausbildung (z. B. Ergotherapeut [m/w/d]). Zuständig: Arbeitsagentur
Vermittlungsbudget: Für entstandene Kosten bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz (z. B. für die Bewerbung, einen ausbildungsbedingten Umzug, bestimmte Arbeitsmittel und Nachweise). Zuständig: Arbeitsagentur
Leistungen nach BAföG: Bei bestimmten schulischen Ausbildungen. Zuständig: Amt für Ausbildungsförderung der Kommunal- oder Kreisverwaltung des Wohnorts der Eltern
Kindergeld: Wird i. d.R. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen können deine Eltern während deiner Ausbildung bis zu deinem 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Auch eine Auszahlung an dich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zuständig: Arbeitsagentur
Zum erfolgreichen Start ins Arbeitsleben gehört auch jede Menge Papierkram.
Diese Checkliste zeigt, was du benötigst, wo du es bekommst und was du deinem Ausbildungsbetrieb vorlegen musst.
Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr.): Die elfstellige Nummer gilt ab Ausstellung lebenslang. Vom Finanzamt erhältst du ein Informationsschreiben über die für den Lohnsteuerabzug gespeicherten Daten. Diese Angaben kann der Arbeitgeber über die IdNr. elektronisch abrufen.
Sozialversicherungsnummer: Sie bestätigt deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und garantiert die richtige Zuordnung deiner Beiträge. Dein Ausbildungsbetrieb beantragt die Nummer bei der Rentenversicherungsanstalt, die dir im Anschluss per Post einen Sozialversicherungsausweis zusendet. Diesen legst du vor Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb vor, spätestens zum Antritt der Ausbildung. Den Ausweis benötigst du für dein gesamtes Berufsleben bis zur Rentenzahlung.
Krankenversicherung: Mit Beginn deiner Ausbildung beginnt die Krankenversicherungspflicht. Du kannst deine Krankenversicherung selbst wählen. Deine elektronische Gesundheitskarte (EGk) wird dir nach Abschluss einer Krankenversicherung automatisch ausgestellt und zugesendet. Dein Ausbildungsbetrieb benötigt spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn eine standardisierte Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
Girokonto: Um dir deine Ausbildungsvergütung auszahlen zu können, braucht dein Ausbilder Angaben zu deiner Bankverbindung.
Gesundheitsbescheinigung: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für alle unter 18-Jährigen, die eine duale Ausbildung beginnen, eine ärztliche Untersuchung verpflichtend. Diese absolviert man bei seinem Hausarzt. Die entsprechende Bescheinigung als Beweis für die gesundheitliche Eignung wird dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt. In einigen Berufen (z. B. in der Lebensmittelbranche oder im Gesundheitswesen) benötigen auch Azubis über 18 Jahre eine ärztliche Bescheinigung.
Führungszeugnis: Diese Bescheinigung über registrierte Vorstrafen einer Person ist nur für bestimmte Berufe erforderlich. Falls dein Ausbildungsbetrieb ein solches Dokument benötigt, forderst du es bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung an.
Info: Finanzielle Unterstützung
Auch wenn du eine monatliche Ausbildungsvergütung erhältst, besteht ggf. Anspruch auf finanzielle Hilfe.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn du aufgrund der Entfernung zum Betrieb nicht bei deinen Eltern wohnen kannst. Wichtig: BAB kann nicht gewährt werden bei einer schulischen Ausbildung (z. B. Ergotherapeut [m/w/d]). Zuständig: Arbeitsagentur
Vermittlungsbudget: Für entstandene Kosten bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz (z. B. für die Bewerbung, einen ausbildungsbedingten Umzug, bestimmte Arbeitsmittel und Nachweise). Zuständig: Arbeitsagentur
Leistungen nach BAföG: Bei bestimmten schulischen Ausbildungen. Zuständig: Amt für Ausbildungsförderung der Kommunal- oder Kreisverwaltung des Wohnorts der Eltern
Kindergeld: Wird i. d.R. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen können deine Eltern während deiner Ausbildung bis zu deinem 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Auch eine Auszahlung an dich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zuständig: Arbeitsagentur