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Rund um die Pflege

Rund um
DIE PFLEGE

Älteren Menschen, die sich im Alltag nicht mehr so gut bewegen können, fällt es oft schwer, alltägliche Dinge zu erledigen. Je kleiner der Aktionsradius eines Menschen wird, desto wichtiger ist es, dass er sich in seiner unmittelbaren häuslichen Umgebung wohlfühlt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Pflegekassen gewähren allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad einen monatlichen Entlastungsbetrag. Der Betrag darf nur für den Zweck eingesetzt werden, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und Pflegende zu entlasten. Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen der praktischen Hilfe im Haushalt oder der Betreuung zur Entlastung der Angehörigen.
Nach der Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag können sich Dienste oder auch Einzelpersonen von der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier anerkennen lassen. Sie sind dann berechtigt, den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abzurechnen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt.

Info:
Die anerkannten Betreuungsdienste finden Sie im Internet unter: Internet: www.pflege-navigator.de oder Internet: www.pflegelotse.de

Alle anerkannten Entlastungsangebote finden Sie unter: Internet: www.sozialportal.rlp.de

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen

Die Ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen unterstützen und begleiten ältere und beeinträchtigte Mitbürger sowie Familien. Sie helfen ihnen bei Dingen, die sie nicht alleine bewältigen können. Die Dienste werden meistens kostenfrei angeboten, lediglich Fahrtkosten sind zu ersetzen.

Ehrenamtliche Angebote sind zum Beispiel:
  • beim Einkaufen begleiten
  • zusammen spazieren gehen
  • zum Arzt oder zu Behörden begleiten
  • beim Ausfüllen von Formularen helfen
  • kleine Hilfen im Haushalt
  • kleinere Reparaturen
  • und vieles mehr
Nachbarschaftshilfen finden Sie in dieser Broschüre auf der Seite Ihrer Verbandsgemeinde, der Homepage ihrer Verbandsgemeindeverwaltung oder dem Seniorenbüro Ihrer Verbandsgemeinde sowie beim nächstgelegenen Pflegestützpunkt.

Ambulante Pflege

Die ambulanten Pflegedienste übernehmen die Grund- und Behandlungspflege, die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuungsleistungen bei pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.

Zur Grundpflege zählen die individuelle Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Auskleiden, Vorbeugung von Gelenkversteifungen, Mobilisation, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, usw. Die Behandlungspflege erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung und umfasst z. B. das Verabreichen von Injektionen, Verbandwechsel und Katheterpflege. Behandlungspflege dient zur Sicherung der ärztlichen Behandlung und kann über die Krankenversicherung finanziert werden, falls niemand im Haushalt lebt, der diese Tätigkeit übernimmt. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören z. B. Einkaufen und Reinigen der Wohnung. Die Betreuungsleistungen umfassen z. B. Arztbesuche, Freizeitgestaltung uvm.

Tagespflege

Die Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuungsform, die speziell für ältere Menschen und Pflegebedürftige konzipiert ist. Sie bietet tagsüber professionelle Pflege, Betreuung und soziale Aktivitäten, während die pflegebedürftige Person den Abend und die Nacht in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbringt.
Tagespflege kann in spezialisierten Einrichtungen oder in Kombination mit Pflegeheimen angeboten werden.

Entsprechende Anbieter finden Sie u. a. in dieser Broschüre unter den jeweiligen Verbandsgemeinden sowie im Internet unter: www.pflege-navigator.de.

Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 nach § 42 SGB XI

Kurzzeitpflege können ältere Menschen nutzen, die normalerweise durch Angehörige in ihrem Zuhause versorgt werden. Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson können Pflegebedürftige für die Dauer deren Abwesenheit in Seniorenheimen vorübergehend aufgenommen werden.

Zudem haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 die Möglichkeit, Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Form eines Gesamtleistungsbetrages pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen (§ 42a SGB XI).

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad nach § 39c SGB V

Kurzzeitpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt mit Hilfe einer ärztlichen Verordnung auch ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit beantragt werden.

Kurzzeitpflege bieten annähernd alle stationären Pflegeeinrichtungen an. Informieren Sie sich am besten direkt im Seniorenheim Ihrer Wahl nach den Möglichkeiten der Kurzzeitpflege.

Info:
Weitere Informationen finden Sie auch bei Ihrem Pflegestützpunkt.

Wohn-Pflege-Gemeinschaften

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und der Westerwälder am liebsten in seinem Heimatdorf. Lebendige Nachbarschaften und neue, gemeinschaftliche Wohnangebote machen dies auch im ländlichen Raum möglich.
In den letzten Jahren haben sich im Westerwaldkreis eine Vielzahl von Wohn-Pflege-Gemeinschaften gegründet.

Neue Wohnformen erlauben ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen in einer Gemeinschaft, nach dem Prinzip der geteilten Verantwortung. Neben der selbst organisierten Wohngemeinschaft gibt es die betreute Wohngruppe. Die Anforderungen, die sich an eine solche "Einrichtung mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung", zu denen auch die Wohn-Pflege-Gemeinschaften zählen, stellen, sind im § 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) geregelt. Es werden somit nicht alle Wohn-Pflege-Gemeinschaften vom Anwendungsbereich des LWTG erfasst.

Weiterführende Informationen zu rechtlichen Bestimmungen und Angeboten erhalten Sie hier:

Beratungs- und Prüfbehörde Rheinland-Pfalz (BP-LWTG Koblenz)
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Baedekerstraße 2 -20, 56073 Koblenz
Telefon: 0261 4041-1
Internet: www.lsjv.rlp.de/landesamt

Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz
Rheinallee 97- 101, 55118 Mainz
Telefon: 06131 967-0
Internet: www.neueswohnen.rlp.de

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Telefon: 06131 284871
Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de

Bei den regionalen Pflegestützpunkten des Westerwaldkreises sowie der Seniorenleitstelle des Westerwaldkreises / Telefon: 02602 124482. Im Sozialportal Rheinland-Pfalz Internet: www.sozialportal.rlp.de finden Sie unter der Rubrik Ältere Menschen eine Datenbank zum "Service-Wohnen" in Rheinland-Pfalz. Diese Datenbank umfasst ausschließlich Angebote, die von Anbietern freiwillig gemeldet werden. Es kann also vor Ort weitere Angebote geben. Für die Richtigkeit des Eintrages ist der Träger des Angebotes verantwortlich.

Das Sozialportal Rheinland-Pfalz enthält auch eine Übersicht zu allen Pflegestützpunkten im Land: www.pflegestuetzpunkte.rlp.de

Senioren Wohn- und Pflegeheime

Dieser Beratungsführer zeigt viele Möglichkeiten auf, wie man die häusliche Pflege und Betreuung stützen, sichern und verbessern kann. Es gibt aber auch Grenzen der Versorgung zu Hause, die sich zum Beispiel aus der Überforderung von pflegenden Angehörigen ergeben, durch unzureichende Wohnverhältnisse, durch Art und Schwere der Beeinträchtigung oder durch Fehlen von Pflegepersonen. Der Umzug in ein Seniorenwohn- und Pflegeheim bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit ist dann oft die bessere und einzige Alternative. Obwohl die Kosten für eine stationäre Unterbringung hoch sind, finden sich in den meisten Fällen Finanzierungsmöglichkeiten. Seit Einführung der Pflegeversicherung übernimmt diese einen Teil der Heimunterbringungskosten. Sind Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichend, kann ein Antrag auf Übernahme der Restkosten aus Sozialhilfemitteln bei der Kreisverwaltung gestellt werden.
Die Entscheidung, in ein Seniorenheim zu gehen, ist bedeutungsvoll. Die Besichtigung der Einrichtung und ein Gespräch mit der Heimleitung erleichtern oftmals diesen Schritt. Dabei sollte alles, was für diesen künftigen Lebensabschnitt wichtig ist, angesprochen werden.

Info:
Weitere Informationen geben
Die Pflegestützpunkte des Westerwaldkreises und das Sozialamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises:
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon: 02602 1240

Wichtige Tipps!

1.
Unter www.pflege-navigator.de / www.pflegelotse.de finden Sie schnell und einfach an ihrem Wunschort Seniorenheime, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie auch Angaben zu den aktuellen Kosten und eine Zusammenfassung zu den Qualitätsberichten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

2.
Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen ist eine Anlaufstelle für rechtliche Fragen rund um das Thema Pflege und Wohnen in Einrichtungen. Es befindet sich in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und erfolgt anbieterunabhängig.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Telefon: 06131 284871
Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de

3.
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) setzt sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen oder Pflegeeinrichtungen leben. Sie ist gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig.
BIVA
Siebenmorgenweg 6 - 8, 53229 Bonn
Telefon: 0228 909048-44
Internet: www.biva.de

4.
Ombudsstelle für Pflege in Rheinland-Pfalz
Bei Konflikten mit rheinland-pfälzischen Dienstleistern von Wohn- und Betreuungsangeboten der Pflege können sich Betroffene auch an die Ombudsperson des Landes Rheinland-Pfalz wenden.
Die Ombudsstelle hat ihren Sitz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.
Ombudsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97- 101, 55118 Mainz
Telefon: 06131 967-295
Internet: www.lsjv.rlp.de/themen/pflege/menschen-mit-pflegebedarf/ombudsstelle-fuer-pflege

5.
Auf der Website www.psychnavi-rlp.de sind Hilfsangebote und Informationen zur schnellen Krisenhilfe für Menschen mit psychischen Herausforderungen und für ihre Angehörigen in Rheinland-Pfalz dargestellt.