Was ist was?
Was möchte ich regeln für den Fall, dass ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann?
- Alltagsangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
- Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
- JA - Mit einer Vollmacht ermächtige ich die Vertrauensperson, für mich in meinem Sinne zu handeln.
- Ab wann handelt die Person in meinem Namen?
- ab sofort
- Vollmacht
- Alltagsangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
- Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
- JA - Mit einer Vollmacht ermächtige ich die Vertrauensperson, für mich in meinem Sinne zu handeln.
- Ab wann handelt die Person in meinem Namen?
- Nach Vorlage eines ärztlichen Attests zu meiner Unfähigkeit, Entscheidungen selbst zu treffen
- Vorsorgevollmacht
- Alltagsangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
- Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
- NEIN - Das Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert einen Betreuer, der für mich handelt.
- Kann ich mir eine Person wünschen oder ausschließen?
- JA
- Betreuungsverfügung
- Ärztliche Behandlung (Sterbeprozess oder kritische Krankheit)
- Patientenverfügung