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Was ist was?

Was möchte ich regeln für den Fall, dass ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann?
  • Alltagsangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
    • Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
      • JA - Mit einer Vollmacht ermächtige ich die Vertrauensperson, für mich in meinem Sinne zu handeln.
        • Ab wann handelt die Person in meinem Namen?
          • ab sofort
            • Vollmacht
  • Alltagsangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
    • Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
      • JA - Mit einer Vollmacht ermächtige ich die Vertrauensperson, für mich in meinem Sinne zu handeln.
        • Ab wann handelt die Person in meinem Namen?
          • Nach Vorlage eines ärztlichen Attests zu meiner Unfähigkeit, Entscheidungen selbst zu treffen
            • Vorsorgevollmacht
  • Alltagsangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
    • Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
      • NEIN - Das Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert einen Betreuer, der für mich handelt.
        • Kann ich mir eine Person wünschen oder ausschließen?
          • JA
            • Betreuungsverfügung
  • Ärztliche Behandlung (Sterbeprozess oder kritische Krankheit)
            • Patientenverfügung