Finanzen
5.1 Bildungs- und Teilhabepaket
Alle Kinder sollen gute Chancen haben, etwas zu lernen und mit anderen zusammen zu sein, egal wieviel Geld Ihre Familien haben. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist dafür da.
Wer bekommt diese Hilfe?
Eltern die mit ihren Kindern, bestimmte Sozialleistungen wie
Bitte denken Sie daran.
Sie müssen mitteilen, was Sie für Ihr Kind beantragen möchten.
Zur Antragstellung genügt ein Schreiben mit dem, was Ihr Kind benötigt. Fügen Sie bitte immer Ihren Bescheid über die Sozialleistung wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag als Kopie bei. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit über but@kassel.de möglich.
Folgende Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket.
Schulbedarf
Für Schulkinder und Vorschulkinder gibt es Geld für Schulmaterial. Zu Schulbeginn gibt es 130 € und für das zweite Halbjahr 65 €. Dieser Betrag wird in der Regel jedes Jahr angepasst. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhält, bekommt die Leistung jeweils zum August und Februar ohne Antrag mit ausgezahlt. Ab 15 Jahren und bei Schuleintritt ist eine Schulbescheinigung erforderlich. Wohngeld und Kinderzuschlagsempfänger melden sich bitte direkt beim Sozialamt.
Ausflüge und Fahrten
Für Schulkinder sowie Kinder im Kindergarten und Hort werden die Kosten für Ausflüge und Fahrten mit der Schule oder dem Kindergarten oder der Einrichtung übernommen. Dazu gehören Fahrtkosten und Eintrittsgelder, aber kein Taschengeld. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich an die Schule bzw. Kita. Bereits von Eltern gezahlte Fahrten können nach Vorlage einer Quittung erstattet werden.
Mittagsverpflegung
Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten/dem Hort werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Anbieter. Bitte teilen Sie Bildung und Teilhabe die für Ihre Kinder zuständige Schule oder Einrichtung mit, damit ein entsprechender Gutschein für die Dauer der Sozialleistung ausgestellt werden kann. Für eine Verlängerung ist es notwendig, die jeweils neuen Bescheide einzureichen.
Mitmachen bei Sport und Kultur (Teilhabe)
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können jeden Monat 15 € gezahlt werden, zum Beispiel für den Beitrag im Sportverein, Musikunterricht oder Anderes. Fahrtkosten zum Sport können nicht bezahlt werden. Eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bzw. auch eine Mitteilung bei Kündigung wird benötigt. Neben Mitgliedsbeiträgen kann auch Unterstützung für Freizeiten oder Ausstattung (z. B. Fußballschuhe) beantragt werden.
Lernförderung / Nachhilfe
Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule hat, übernehmen wir Kosten für Nachhilfe, die hilft wichtige Lernziele zu erreichen. Es wird das letzte Zeugnis und eine Bestätigung der Schule benötigt, dass Nachhilfe nötig ist. Sie erhalten dann einen Gutschein. Dieser kann bei den Anbietern auf der beigefügten Liste eingelöst werden.
Schülerbeförderung / Fahrkarte
Wenn Ihr Kind zur Schule fährt und niemand anders die Kosten übernimmt, kann Bildung und Teilhabe das 'Schülerticket Hessen' zahlen. Die nächstgelegene Schule muss dazu mehr als drei Kilometer (Grundschule zwei Kilometer) entfernt sein.
Sozialamt der Stadt Kassel
Bildung und Teilhabe
Rathaus
Obere Königsstraße 8, 34112 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: but@kassel.de
Internet: www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/bildung_und_teilhabe
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Bildung und Teilhabe
Internet: www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/bildung_und_teilhabe_9982425.php
5.2 Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Sie können Elterngeld als Ehepaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende erhalten.
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Servicetelefon 030 20179130
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 9 - 18 Uhr
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich vom Elterngeldrechner ausrechnen lassen unter:
Internet: www.familienportal.de
Elterngeldstelle Kassel:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Mündener Straße 4, 34123 Kassel
Telefon: 0561 2099 - 0
E-Mail: poststelle@havas-kas.hessen.de
Öffnungszeiten:
Mo. u. Mi. 8 - 15.30 Uhr und
Fr. 8 - 12 Uhr
5.3 Kindergeld
Die Familienkasse unterstützt Ihre Familie mit dem Kindergeld. Das Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die regelmäßig von Ihnen versorgt werden. Aber auch für Kinder im Alter von 18 - 25 Jahren kann es Kindergeld geben, wenn sich diese in der Schule oder Ausbildung befinden. Spätestens 6 Monate nach Geburt muss die Antragstellung erfolgen.
Familienkasse Hessen
Lewinskistraße 6, 34127 Kassel
Telefon: 0800 4555530
E-Mail: familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de
Sprechzeiten:
Mo. u. Di. 8 - 12 Uhr
Do. 13 - 17 Uhr
Postanschrift:
Familienkasse Hessen
34196 Kassel
Onlineanträge und Informationen:
Internet: www.familienkasse.de
5.4 Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld und ist eine Leistung für Familien mit mittlerem Einkommen. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen den Zuschlag bekommen. Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Der Kinderzuschlag muss allerdings separat beantragt werden.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag ganz unkompliziert mit dem KiZ-Lotsen: Internet: www.kiz-digital.de
Familienkasse Hessen
Lewinskistraße 6, 34127 Kassel
E-Mail: familienkasse-hessen.kinderzuschlag@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4555530
Sprechzeiten:
Mo. u. Di. 8 - 12 Uhr
Do. 13 - 17 Uhr
Postanschrift:
Familienkasse Hessen
34196 Kassel
Onlineantrag, Videoberatung und Informationen:
Internet: www.familienkasse.de
5.5 Kostenübernahme bei Besuch einer Kindertagesstätte / Kindertagespflege
Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, um einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege zu bezahlen, besteht für Sie die Möglichkeit einen Antrag zur Übernahme der Kosten zu stellen.
Für die Überprüfung Ihres Anspruchs benötigt das Amt Kindertagesbetreuung Kassel zahlreiche Unterlagen. Unter Internet: www.serviceportal-kassel.de, Stichwort: Kindertagesbetreuung - Kostenübernahme erfahren Sie bereits im Vorfeld, welche Unterlagen benötigt werden sowie die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Amt Kindertagesbetreuung Kassel.
Sprechzeiten im Amt Kindertagesbetreuung Kassel (ohne Terminvergabe):
Mo., Mi., Fr. 9 - 11 Uhr
Kindertagesbetreuung Kassel
Weserstraße 2 a, 34125 Kassel
E-Mail: kindertagesbetreuung@kassel.de
Familienkasse
Onlineantrag, Videoberatung und Informationen: Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
KiZ-Lotsen
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag ganz unkompliziert mit dem KiZ-Lotsen: Internet: www.kiz-digital.de
5.6 Unterhaltsvorschuss
Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für das Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Berechtigt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kind.
Ein Kind hat Anspruch, wenn
Der Unterhaltsvorschuss beträgt seit 1. Januar 2024 bis zu:
- 230 € monatlich für Kinder bis zu 5 Jahren
- 301 € monatlich für Kinder von 6 - 11 Jahren
- 395 € monatlich für Kinder von 12 - 17 Jahren
Jugendamt der Stadt Kassel
Unterhaltsvorschuss
Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: uvk@kassel.de
Internet: www.kassel.de
5.7 Beistandschaft
Sie haben ein Kind bekommen und/oder befinden sich in einer Trennungssituation? Sie wollen den Kindesunterhalt beim anderen Elternteil geltend machen und benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes? In diesem Fall unterstützt Sie die Beistandschaft bei der Berechnung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil.
Die Beistandschaft ist ein für Sie freiwilliges und kostenfreies Angebot des Jugendamtes, welches entweder bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes in Anspruch genommen werden oder jederzeit von Ihnen beendet werden kann.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft besteht, wenn
- das Kind bei Ihnen lebt, Sie sorgeberechtigt sind und
- Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Kassel leben
Unter Internet: www.serviceportal-kassel.de, Stichwort Beistandschaft erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden sowie welche Mitarbeiterin / welcher Mitarbeiter für Sie zuständig ist.
Jugendamt der Stadt Kassel
Beistandschaften
Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel
E-Mail: beistandschaften@kassel.de
Internet: www.serviceportal-kassel.de
Sprechzeiten im Jugendamt:
Mo., Mi., Fr. 9 - 11 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung
5.8 Wohnen und Wohngeld
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Sozialamt der Stadt Kassel
Wohngeldbehörde
Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: wohngeld@kassel.de
Einen Antrag auf Wohngeld sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter Internet: www.serviceportal-kassel.de.
Das Bauverwaltungsamt Abteilung Wohnen berät, wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Auch bauinteressierte Familien finden hier für alle Belange der Wohnungsbauförderung Beratung.
Weitere Informationen: Internet: www.kassel.de
Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement der Stadt Kassel
Obere Königsstraße 3 - 5, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: bauverwaltungsamt@kassel.de
Die Zentrale Fachstelle Wohnen berät bei Mietschulden und hilft bei Obdachlosigkeit.
Sozialamt der Stadt Kassel
Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: zfw@kassel.de
Alle Kinder sollen gute Chancen haben, etwas zu lernen und mit anderen zusammen zu sein, egal wieviel Geld Ihre Familien haben. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist dafür da.
Wer bekommt diese Hilfe?
Eltern die mit ihren Kindern, bestimmte Sozialleistungen wie
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Grundsicherung, Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Bitte denken Sie daran.
Sie müssen mitteilen, was Sie für Ihr Kind beantragen möchten.
Zur Antragstellung genügt ein Schreiben mit dem, was Ihr Kind benötigt. Fügen Sie bitte immer Ihren Bescheid über die Sozialleistung wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag als Kopie bei. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit über but@kassel.de möglich.
Folgende Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket.
Schulbedarf
Für Schulkinder und Vorschulkinder gibt es Geld für Schulmaterial. Zu Schulbeginn gibt es 130 € und für das zweite Halbjahr 65 €. Dieser Betrag wird in der Regel jedes Jahr angepasst. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhält, bekommt die Leistung jeweils zum August und Februar ohne Antrag mit ausgezahlt. Ab 15 Jahren und bei Schuleintritt ist eine Schulbescheinigung erforderlich. Wohngeld und Kinderzuschlagsempfänger melden sich bitte direkt beim Sozialamt.
Ausflüge und Fahrten
Für Schulkinder sowie Kinder im Kindergarten und Hort werden die Kosten für Ausflüge und Fahrten mit der Schule oder dem Kindergarten oder der Einrichtung übernommen. Dazu gehören Fahrtkosten und Eintrittsgelder, aber kein Taschengeld. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich an die Schule bzw. Kita. Bereits von Eltern gezahlte Fahrten können nach Vorlage einer Quittung erstattet werden.
Mittagsverpflegung
Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten/dem Hort werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Anbieter. Bitte teilen Sie Bildung und Teilhabe die für Ihre Kinder zuständige Schule oder Einrichtung mit, damit ein entsprechender Gutschein für die Dauer der Sozialleistung ausgestellt werden kann. Für eine Verlängerung ist es notwendig, die jeweils neuen Bescheide einzureichen.
Mitmachen bei Sport und Kultur (Teilhabe)
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können jeden Monat 15 € gezahlt werden, zum Beispiel für den Beitrag im Sportverein, Musikunterricht oder Anderes. Fahrtkosten zum Sport können nicht bezahlt werden. Eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bzw. auch eine Mitteilung bei Kündigung wird benötigt. Neben Mitgliedsbeiträgen kann auch Unterstützung für Freizeiten oder Ausstattung (z. B. Fußballschuhe) beantragt werden.
Lernförderung / Nachhilfe
Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule hat, übernehmen wir Kosten für Nachhilfe, die hilft wichtige Lernziele zu erreichen. Es wird das letzte Zeugnis und eine Bestätigung der Schule benötigt, dass Nachhilfe nötig ist. Sie erhalten dann einen Gutschein. Dieser kann bei den Anbietern auf der beigefügten Liste eingelöst werden.
Schülerbeförderung / Fahrkarte
Wenn Ihr Kind zur Schule fährt und niemand anders die Kosten übernimmt, kann Bildung und Teilhabe das 'Schülerticket Hessen' zahlen. Die nächstgelegene Schule muss dazu mehr als drei Kilometer (Grundschule zwei Kilometer) entfernt sein.
Sozialamt der Stadt Kassel
Bildung und Teilhabe
Rathaus
Obere Königsstraße 8, 34112 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: but@kassel.de
Internet: www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/bildung_und_teilhabe
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Bildung und Teilhabe
Internet: www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/bildung_und_teilhabe_9982425.php
5.2 Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Sie können Elterngeld als Ehepaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende erhalten.
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- Elterngeld Plus
- Partnerschaftsbonus
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752
Servicetelefon 030 20179130
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 9 - 18 Uhr
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich vom Elterngeldrechner ausrechnen lassen unter:
Internet: www.familienportal.de
Elterngeldstelle Kassel:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Mündener Straße 4, 34123 Kassel
Telefon: 0561 2099 - 0
E-Mail: poststelle@havas-kas.hessen.de
Öffnungszeiten:
Mo. u. Mi. 8 - 15.30 Uhr und
Fr. 8 - 12 Uhr
5.3 Kindergeld
Die Familienkasse unterstützt Ihre Familie mit dem Kindergeld. Das Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die regelmäßig von Ihnen versorgt werden. Aber auch für Kinder im Alter von 18 - 25 Jahren kann es Kindergeld geben, wenn sich diese in der Schule oder Ausbildung befinden. Spätestens 6 Monate nach Geburt muss die Antragstellung erfolgen.
Familienkasse Hessen
Lewinskistraße 6, 34127 Kassel
Telefon: 0800 4555530
E-Mail: familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de
Sprechzeiten:
Mo. u. Di. 8 - 12 Uhr
Do. 13 - 17 Uhr
Postanschrift:
Familienkasse Hessen
34196 Kassel
Onlineanträge und Informationen:
Internet: www.familienkasse.de
5.4 Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld und ist eine Leistung für Familien mit mittlerem Einkommen. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen den Zuschlag bekommen. Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Der Kinderzuschlag muss allerdings separat beantragt werden.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag ganz unkompliziert mit dem KiZ-Lotsen: Internet: www.kiz-digital.de
Familienkasse Hessen
Lewinskistraße 6, 34127 Kassel
E-Mail: familienkasse-hessen.kinderzuschlag@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4555530
Sprechzeiten:
Mo. u. Di. 8 - 12 Uhr
Do. 13 - 17 Uhr
Postanschrift:
Familienkasse Hessen
34196 Kassel
Onlineantrag, Videoberatung und Informationen:
Internet: www.familienkasse.de
5.5 Kostenübernahme bei Besuch einer Kindertagesstätte / Kindertagespflege
Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, um einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege zu bezahlen, besteht für Sie die Möglichkeit einen Antrag zur Übernahme der Kosten zu stellen.
Für die Überprüfung Ihres Anspruchs benötigt das Amt Kindertagesbetreuung Kassel zahlreiche Unterlagen. Unter Internet: www.serviceportal-kassel.de, Stichwort: Kindertagesbetreuung - Kostenübernahme erfahren Sie bereits im Vorfeld, welche Unterlagen benötigt werden sowie die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Amt Kindertagesbetreuung Kassel.
Sprechzeiten im Amt Kindertagesbetreuung Kassel (ohne Terminvergabe):
Mo., Mi., Fr. 9 - 11 Uhr
Kindertagesbetreuung Kassel
Weserstraße 2 a, 34125 Kassel
E-Mail: kindertagesbetreuung@kassel.de
Familienkasse
Onlineantrag, Videoberatung und Informationen: Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
KiZ-Lotsen
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag ganz unkompliziert mit dem KiZ-Lotsen: Internet: www.kiz-digital.de
5.6 Unterhaltsvorschuss
Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für das Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Berechtigt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kind.
Ein Kind hat Anspruch, wenn
- a) es das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- b) es im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- von seinem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte / Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
- c) es nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder, wenn der andere Elternteil oder der Stiefelternteil verstorben ist, keine Waisenbezüge in der in Nr. 3 genannten Höhe erhält
- d) und ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn
- kein SGB II-Bezug des Kindes vorliegt oder
- die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II durch den Bezug von UVG-Leistung vermieden werden kann oder
- der alleinerziehende Elternteil neben SGB II-Leistungen mindestens 600 € Bruttoeinkommen hat
Der Unterhaltsvorschuss beträgt seit 1. Januar 2024 bis zu:
- 230 € monatlich für Kinder bis zu 5 Jahren
- 301 € monatlich für Kinder von 6 - 11 Jahren
- 395 € monatlich für Kinder von 12 - 17 Jahren
Jugendamt der Stadt Kassel
Unterhaltsvorschuss
Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: uvk@kassel.de
Internet: www.kassel.de
5.7 Beistandschaft
Sie haben ein Kind bekommen und/oder befinden sich in einer Trennungssituation? Sie wollen den Kindesunterhalt beim anderen Elternteil geltend machen und benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes? In diesem Fall unterstützt Sie die Beistandschaft bei der Berechnung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil.
Die Beistandschaft ist ein für Sie freiwilliges und kostenfreies Angebot des Jugendamtes, welches entweder bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes in Anspruch genommen werden oder jederzeit von Ihnen beendet werden kann.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft besteht, wenn
- das Kind bei Ihnen lebt, Sie sorgeberechtigt sind und
- Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Kassel leben
Unter Internet: www.serviceportal-kassel.de, Stichwort Beistandschaft erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden sowie welche Mitarbeiterin / welcher Mitarbeiter für Sie zuständig ist.
Jugendamt der Stadt Kassel
Beistandschaften
Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel
E-Mail: beistandschaften@kassel.de
Internet: www.serviceportal-kassel.de
Sprechzeiten im Jugendamt:
Mo., Mi., Fr. 9 - 11 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung
5.8 Wohnen und Wohngeld
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Sozialamt der Stadt Kassel
Wohngeldbehörde
Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: wohngeld@kassel.de
Einen Antrag auf Wohngeld sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter Internet: www.serviceportal-kassel.de.
Das Bauverwaltungsamt Abteilung Wohnen berät, wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Auch bauinteressierte Familien finden hier für alle Belange der Wohnungsbauförderung Beratung.
Weitere Informationen: Internet: www.kassel.de
Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement der Stadt Kassel
Obere Königsstraße 3 - 5, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: bauverwaltungsamt@kassel.de
Die Zentrale Fachstelle Wohnen berät bei Mietschulden und hilft bei Obdachlosigkeit.
Sozialamt der Stadt Kassel
Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Telefon: 0561 115
E-Mail: zfw@kassel.de