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Aktiv im Alter in der Welterbestadt Quedlinburg

"Alter ist nur eine Zahl" - diese Aussage ist korrekt, denn alt sein ist keine Frage der Anzahl der Lebensjahre. Es beginnt auch nicht mit dem Ruhestand. Fakt ist: jeder Mensch wird älter. Was er allerdings daraus macht, ist abhängig von der persönlichen Lebensgeschichte und von den materiellen Voraussetzungen.
Gerade in jüngster Zeit gibt es bundesweit immer mehr Beispiele dafür, dass Jung und Alt gemeinsam für die Verbesserung von Lebensqualität und Arbeitsbedingungen eintreten. Dies bildet eine wichtige Voraussetzung für ein besseres Miteinander der Generationen und für mehr Rücksicht und Toleranz. So engagieren sich Jugendliche und Senioren in Bürgerinitiativen, um diverse gemeinsame Interessen zu vertreten, etwa im Umweltschutz. Sie gründen Selbsthilfegruppen oder organisieren Gesprächskreise, in denen Themen diskutiert werden, die für alte und junge Menschen gleichermaßen von Bedeutung sind. Senioren haben schließlich Geschichte und Weltpolitik erlebt.
Sowohl mit praktischen als auch mit formalen Fragen fühlen sich ältere Menschen meist überfordert. Kompetente Ansprechpartner sind u. a. Krankenkassen und Wohnberatungsstellen, wenn es um Kostenübernahme, Hilfsmittelverleih, Koordinierung der handwerklichen Arbeiten usw. geht.
Es ist verständlich, dass die meisten Menschen der älteren Generation ihren Lebensabend in der eigenen Wohnung verbringen möchten, unabhängig und in Eigenständigkeit. Dies ist nur möglich, so lange die eigene Gesundheit es zulässt. Sollten allerdings gesundheitliche Probleme auftreten, kann man leider nicht immer auf die Hilfe der Familie zählen. Häufig ist diese selbst durch die eigene Lebenssituation extrem ausgelastet oder wohnt nicht in der Nähe der hilfsbedürftigen Person. Durch kompetente Hilfestellung in allen Bereichen des täglichen Lebens lässt sich ein sicheres und würdevolles Altern im eigenen, gewachsenen Lebensumfeld gewährleisten, was voraussetzt, dass ein gut ausgebautes Netz ambulanter Dienstleister vorhanden ist und Nachbarschaftshilfe funktioniert.

Auch alternative Wohnformen erfreuen sich bei älteren Menschen großer Beliebtheit, z. B. "Betreutes Wohnen", d. h. an Betreuung so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Senioren-Wohngemeinschaften stehen ebenfalls hoch in Kurs.

Wer bekommt Hilfe zur Pflege
Allgemeine Information
Sofern eine Pflege zu Hause nicht oder nicht mehr möglich und eine Heimaufnahme zwingend erforderlich ist, kann Sozialhilfe als Hilfe zur Pflege in Einrichtungen gewährt werden.

Personen, die pflichtversichert sind, erhalten auf Antrag von ihrer Pflegekasse bei Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen Leistungen der Pflegeversicherung.
Besteht keine Pflegeversicherung oder reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus und können die Heimpflegekosten nicht vollständig unter Einsatz des sonstigen Einkommens bzw. Vermögens sichergestellt werden, kann ergänzend Sozialhilfe gezahlt werden.

Leistungen sind für nachstehende Pflegeaufwendungen möglich:
  • Häusliche Pflege (ambulante Pflege)
  • Tages- und Nachtpflege/Kurzzeitpflege
  • Pflege in einem Heim (vollstationäre Pflege)
Angehörige von Personen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten, können nach erfolgter Prüfung Ihrer Unterhaltsfähigkeit, gem. den Bestimmungen des BGB zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden.

Häusliche Pflege (ambulante Pflege)
Bei der häuslichen Pflege erfolgt die Versorgung in Ihren eigenen "Vier Wänden". Die Leistungen der häuslichen Pflege umfassen erforderliche und angemessene körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Alternativ ist auch die Gewährung von Geldleistungen zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Pflege möglich.

Wesentliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld
Wenn Sie die erforderliche Pflege selbst durch Verwandte oder Bekannte sicherstellen können, können Sie ein Pflegegeld erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes entspricht den Leistungen der Pflegekasse. Eine Aufstockung des Pflegegeldes der Pflegekasse durch Sozialhilfe ist nicht möglich.

Pflegesachleistungen
Wenn Sie Ihre Versorgung nicht oder nicht umfassend selbst oder durch Angehörige sicherstellen, können Sie Pflegesachleistungen erhalten. Es handelt sich um die ggf. teilweise Übernahme von pflegerischen Leistungen durch einen professionellen Pflegedienst, der Sie, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, auch mehrmals täglich versorgt.

Kombinationsleistungen
Im Einzelfall kann es erforderlich sein die Pflege teilweise selbst und teilweise durch professionelle Anbieter durchführen zu lassen. Die Verbindung von Geld- und Sachleistungen wird auch Kombinationsleistung genannt und von der Sozialhilfe mitgetragen.

Verhinderungspflege
Sollte bei der Gewährung von Pflegegeld oder einer Kombinationsleistung die zeitweilige Entlastung des Pflegers / der Pflegerin erforderlich sein, besteht die Möglichkeit, die hierfür angemessenen und erforderlichen Kosten beispielsweise in Form einer stationären Unterbringung, zu übernehmen.

Kurzzeitpflege
Wenn im Einzelfall die häusliche Pflege, z. B. in Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, vorübergehend nicht ausreicht, kann die Kurzzeitpflege beantragt werden. Die Versorgung erfolgt dann in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln entsprechend dem Hilfsmittelkatalog der Pflegekassen. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandhaltung und Ersatzbeschaffung. Bsp.: Pflegebett oder die Versorgung mit Inkontinenzmitteln.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Um die eigene Wohnung bedarfsgerecht umgestalten zu können und damit den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu sichern, können die Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen übernommen werden. Überwiegend handelt es sich um den Einbau einer ebenerdigen Dusche, der Entfernung von Schwellen oder der Verbreiterung von Türen in der Wohnung. Im Regelfall reicht die Leistung der Pflegekasse für einzelne Maßnahmen aus.

Entlastungsbetrag
Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) hat neben den Sach- und Geldleistungen einen Anspruch einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu von 125,- € monatlich.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Tages- und Nachtpflege / Kurzzeitpflege
Die Tages- und/oder Nachtpflege schließt die Lücke zwischen der Pflege im Heim (stationär) und der Häuslichen Pflege (ambulant) durch Angehörige und / oder Pflegedienste. In teilstationären Pflegeeinrichtungen werden Menschen tagsüber oder nachts von Fachkräften betreut. Es besteht somit die Möglichkeit, weiterhin zu Hause zu wohnen, auch wenn dort die Pflege nicht rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche gesichert ist. Die Tages- und/oder Nachtpflege ermöglicht es den Angehörigen an der Betreuung maßgeblich mitzuwirken, ohne ihren gesamten Alltag an der Pflege auszurichten.

Die Tages- und Nachtpflege kann auch in Kombination mit anderen Leistungen der ambulanten Versorgung in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege - Wenn im Einzelfall die häusliche Pflege, z. B. in Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, vorübergehend nicht ausreicht, kann die Kurzzeitpflege beantragt werden. Die Versorgung erfolgt dann in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Pflege in einem Heim (vollstationäre Pflege)
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 können Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch nehmen, wenn häusliche und/oder Tages- und Nachtpflege nicht möglich sind, oder aus besonderen Gründen nicht in Betracht kommen. Die Gewährung von stationären Leistungen bei Pflegegrad 1 ist ausgeschlossen.

Aufgaben
  • Bearbeitung von Anträgen auf ambulante und stationäre Pflege nach SGB XII
  • Individuelle Betreuung und Mitwirkung bei der Antragsstellung
  • Beratung der Betroffenen und Angehörigen
  • Ermittlung des Hilfebedarfs
  • Einleitung erforderlicher Hilfen
Landkreis Harz
Frau Müller-Reimann
Telefon: 03941 59701761
Telefon: 03941 5970131761
E-Mail: claudia.mueller-reimann@kreis-hz.de

Anschrift
Postfach: 38805 Halberstadt, Postfach 1542

Besucheranschrift
Schwanebecker Str. 14
38820 Halberstadt

Pflegedienste / Einrichtungen
Einen Überblick über Pflegedienste / Einrichtungen erhalten Sie unter folgenden Link
Internet: www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de/beratungsstellen/landkreis-harz.html

Dort finden die Betroffenen Informationen zu landesweiten Angeboten, aber auch zu regionalen Angeboten vor Ort: zum Wohnen im Alter, zu ergänzenden Versorgungsangeboten wie etwa zu mobilen Mahlzeitendiensten, Fahrdiensten und zu Angeboten des Bürgerschaftlichen Engagements für Selbsthilfe und ehrenamtliche Helfer.

Senioren- und Pflegeheime
AZURIT Seniorenzentrum Quedlinburg
Lange Gasse 10
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 781-0
Telefon: 03946 781-100
E-Mail: szquedlinburg@azurit-gruppe.de

Proklin GmbH Kurzzeitpflege
Taubenbreite 1
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 9094470
Telefon: 03946 9094475
E-Mail: j.brake@klinikum-quedlinburg.de

AWO Alten- & Pflegezentrum Am Kleers
Gartenstr. 38
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 9611-300
Telefon: 03946 9611-309
E-Mail: puw@awo-quedlinburg.de

Pflegeeinrichtungen des DRK Kreisverbands
DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e. V.
Ballstr. 22
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 7700-0
Telefon: 03946 7700-20
E-Mail: info@drk-harzkreis.de
Internet: www.drk-harzkreis.de

Seniorenpflegezentrum "Zum Pölkentor"
Das Seniorenpflegezentrum "Zum Pölkentor" wurde am 1. Oktober 2010 eröffnet. Das in Winkelform errichtete Gebäude verfügt über drei Wohnbereiche und bietet 41 pflegebedürftigen Menschen ein zu Hause. Unsere Einrichtung befindet sich im Zentrum der Welerbestadt Quedlinburg, zwischen Altstadt und Neustadt.

Im öffentlichen Café "Zum Freimaurer" können die Gäste in gemütlicher Atmosphäre Kaffee, Kuchen und Eis genießen. Auch kleinere Familien- und Betriebsfeiern sind möglich.

Für interessierte Mitbürger findet sich hier eine Ausstellung über die Freimaurer, ihre Geschichte und Wirkungskreis.

Pflegezentrum "Neustadt"
Die Einrichtung befindet sich im Steinweg 57/58, im Herzen der Welterbestadt Quedlinburg. Eine Vielzahl von Geschäften, Apotheken, Arzt- und Physiotherapiepraxen, Gaststätten und Kulturangeboten sind aufgrund der guten Lage für die Bewohner unseres Hauses mit Unterstützung der Betreuungskräfte oder ihrer Angehörigen, gut erreichbar. Aufgrund seiner zentralen Lage lässt sich die Einrichtung sowohl mit dem Auto, als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichen und verfügt auch über PKW-Stellplätze.
In ihr befinden sich neben dem Friseur auch die verschiedensten Gemeinschaftsräume, eine liebevoll gestaltete Außenanlage sowie ein wunderschöner Wintergarten.
Bewohnern und ihren Angehörigen soll der Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten werden.
Durch die demenzspezifische Gestaltung der Außenanlage soll diese ein stimulierender Ort für Bewohner sein, um sich häuslichen oder therapeutischen Aktivitäten zu widmen und sich so eigenständig wie möglich an der frischen Luft und der Natur zu erfreuen.

Seniorenpflegeheim "Schwedderberg"
Das 2003 gebaute Seniorenpflegeheim "Schwedderberg" befindet sich in Ortsrandlage Bad Suderode am Wald in der Nähe des ehemaligen Kurzentrums mit großzügig angelegtem Kurpark und einer Vielzahl gastronomischer Einrichtungen und diverser Einkaufsmöglichkeiten.
Das Haus, mit einer Kapazität von 46 Pflegeplätzen, vorwiegend in Einzelzimmern mit integriertem Sanitärbereich, ist auf 3 Ebenen aufgeteilt. Die großzügigen Zimmer sind wohnlich-modern eingerichtet. Auf jedem Bereich gibt es zusätzlich geräumige Aufenthaltsbereiche.
Unser Haus verfügt über ein liebevoll eingerichtetes Café, einen Friseursalon sowie die Möglichkeit, verschiedene therapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Außenbereich bietet zu jeder Jahreszeit verschiedene Möglichkeiten, die Natur zu genießen.

Wohnanlagen in Quedlinburg
Wohnanlage am Park GmbH & Co KG
Bahnhofstr. 8
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 6890484
Fax: 03946 6890 485
E-Mail: wohnen_am_park@t-online.de

Ansprechpartner
Herr Henn

Begegnungsstätte:
Volkssolidarität in Quedlinburg
Adelheidstr. 4
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 708190

AWO Kv. Harz e. V. - "Am Kleers"
Gartenstr. 38
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 9611370

Ev. Kirchengemeinde Quedlinburg
Gemeindehaus
Carl-Ritter-Str. 16
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 916059

Tipps
zur Aufbewahrung wichtiger Papiere
Wichtige Dokumente, Urkunden usw. müssen für die Beantragung diverser Leistungen immer mal wieder vorgelegt werden, so dass es sinnvoll ist, alle an einem bestimmten Ort aufzubewahren. Ein Ordner empfiehlt sich für die Ablage der einzelnen Papiere:
  • Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch, wichtige persönliche Papiere
  • Versicherungs- und Sterbegeldpolicen
  • Rentenbescheide
  • Kontoauszüge und Sparbücher
  • Mietvertrag, Mietbücher, Grundbuchauszug