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Familienfreundliches Wohnen

Von der Wohnsituation und vom Wohnumfeld hängen viele Entscheidungen ab. Jede Phase im Leben einer Familie stellt besondere Ansprüche an die Wohnung, von ihr ist u. a. die Entscheidung über Familiengründung und Familienzuwachs abhängig. Daher machen Veränderungen in den Familien es notwendig, nach einer neuen, familiengerechten Wohnung Ausschau zu halten. Auch der Weg zur Schule und zum Arbeitsplatz gilt als entscheidendes Kriterium.

Auch in unserer Welterbestadt Quedlinburg entwickeln sich die Wohn- und Lebensbedingungen für Familien aller Altersgruppen, ob mit oder ohne Kinder, ständig weiter, so dass die Entscheidung, sich hier anzusiedeln, gestärkt wird.

Wohnungsunternehmen
Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Quedlinburg
Rathenaustr. 10
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 96500
Fax: 03946 965032
E-Mail: info@wowi-qlb.de

Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eG
Lindengarten 4
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 77210, 03946 772124
E-Mail: wohnen@wg-qlb.de

Wohngeld
Vielen Haushalten fällt es schwer, die Kosten für eine Wohnung wegen des geringen Einkommens zu tragen. Wir informieren Sie darüber, ob und wie Sie einen Wohngeldantrag stellen können.

Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II/XII sind grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen.
Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag als Zuschuss gezahlt, es kann als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt werden. (§22 WoGG)

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind
  • Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
  • Bewohner eines Heimes
  • Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen.
Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:
  • der Eigentümer des Eigenheimes/Eigentumswohnung
  • die erbbauberechtigte Person
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts/Wohnungsrechts/Nießbrauches
  • Personen, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums/Erbbaurechts/Dauerwohnrechts/Wohnungsrechts oder Nießbrauches haben.
Die Wohnungen müssen vom jeweiligen Antragsteller bewohnt sein und er muss die entsprechende Belastung dafür aufbringen.

Welterbestadt Quedlinburg
Wohngeldstelle
Grünhagenhaus, Markt 2
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 905670-674
E-Mail: stadtverwaltung@quedlinburg.de

Öffnungszeiten
Mo. 09.00 - 13.00 Uhr
Di. 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Do. 09.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Fr. 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB). Unter der Stichwortsuche "Wohngeld" können Sie die aktuellen Wohngeldtabellen und eine Liste der Mietenstufen sowie den Wohngeldrechner finden.