Checkliste Behördengänge & Anträge
Was
Beginn Mutterschutz / Mutterschaftsgeld beantragen
Wann?
6 Wochen vor der Geburt
Wo?
Krankenkasse
Womit?
Bescheinigung der Gynäkologin / des Gynäkologen
Was
Elternzeit beantragen
Wann?
schriftlich 7 Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit
Wo?
Arbeitgeber der Antragstellerin / des Antragstellers
Elternzeit-Servicetelefon: 0211 837-1912
Womit?
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.
Was
Vaterschaft anerkennen
Wann?
vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)
Wo?
örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt
Womit?
Was
Geburtsurkunde
Wann?
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Wo?
Standesamt des Geburtsortes
HINWEIS:
Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Womit?
Was
Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes beantragen
Wann?
unmittelbar nach der Geburt
Wo?
Krankenkasse
Womit?
Bescheinigung des Standesamtes
Was
Krankenversicherung des Kindes anmelden
Wann?
unmittelbar nach der Geburt
Wo?
bei der Krankenkasse, bei der der Berufstätige bzw. meist verdienende Elternteil versichert ist
Womit?
Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren.
Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde.
Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte.
Was
Einwohnermeldeamt
so früh wie möglich nach der Geburt
Wo?
Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
Womit?
Bürgerbüro:
Mo., Fr. 08:00 -12:00 Uhr / Mo.-Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 13:00 -18:00 Uhr / Do. 13:00 -19:00 Uhr
1. Do. im Monat nach telef. Absprache 19:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 02843 171-309
buergerbuero@rheinberg.de
Was
Kindergeld beantragen
Wann?
Ab Geburt des Kindes, max. rückwirkende Zahlung beträgt sechs Monate
Wo?
Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit Tel. 0800 4555530
AUSNAHME:
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können eventuell das Kindergeld bei der Personalstelle beantragen, fragen Sie dazu bei Ihrem Dienstherrn nach)
Womit?
Was
Elterngeld beantragen
Wann?
innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes
HINWEIS:
Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt
Wo?
Elterngeldstelle, Zuständigkeit für Rheinberg nach Nachnamen aufgeteilt, siehe Internet unter:
Internet: www.kreis-wesel.de/orgaunit/51-1-2-elterngeld
Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel
Telefon: 0281 2072070
Hinweis:
Zuständig sind der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie leben.
Womit?
Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Beginn Mutterschutz / Mutterschaftsgeld beantragen
Wann?
6 Wochen vor der Geburt
Wo?
Krankenkasse
Womit?
Bescheinigung der Gynäkologin / des Gynäkologen
Was
Elternzeit beantragen
Wann?
schriftlich 7 Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit
Wo?
Arbeitgeber der Antragstellerin / des Antragstellers
Elternzeit-Servicetelefon: 0211 837-1912
Womit?
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.
Was
Vaterschaft anerkennen
Wann?
vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)
Wo?
örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt
Womit?
- Ausweise bei der Elternteile
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunden beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes
Was
Geburtsurkunde
Wann?
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Wo?
Standesamt des Geburtsortes
HINWEIS:
Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Womit?
- Geburtsbescheinigung der Klinik
- Personalausweis o. Reisepass desjenigen, der die Geburt anmeldet
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
- schriftliche Erklärung über die Bestimmung der / des Vornamen / s und des Familiennamens, wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Vaterschaftsanerkennung, falls bereits vorhanden (Fachbereich Jugend und Soziales)
Was
Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes beantragen
Wann?
unmittelbar nach der Geburt
Wo?
Krankenkasse
Womit?
Bescheinigung des Standesamtes
Was
Krankenversicherung des Kindes anmelden
Wann?
unmittelbar nach der Geburt
Wo?
bei der Krankenkasse, bei der der Berufstätige bzw. meist verdienende Elternteil versichert ist
Womit?
Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren.
Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde.
Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte.
Was
Einwohnermeldeamt
- Kind anmelden
- evtl. Kinderreisepass beantragen
so früh wie möglich nach der Geburt
Wo?
Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
Womit?
- Personalausweis oder Pass eines Sorgeberechtigten
- Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
- Geburtsurkunde des Kindes im Original evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten wird zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis benötigt.
Bürgerbüro:
Mo., Fr. 08:00 -12:00 Uhr / Mo.-Di. 13:00 -16:00 Uhr
Mi. 13:00 -18:00 Uhr / Do. 13:00 -19:00 Uhr
1. Do. im Monat nach telef. Absprache 19:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 02843 171-309
buergerbuero@rheinberg.de
Was
Kindergeld beantragen
Wann?
Ab Geburt des Kindes, max. rückwirkende Zahlung beträgt sechs Monate
Wo?
Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit Tel. 0800 4555530
AUSNAHME:
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können eventuell das Kindergeld bei der Personalstelle beantragen, fragen Sie dazu bei Ihrem Dienstherrn nach)
Womit?
- Antrag auf Kindergeld
- Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes im Original
- Steueridentifikationsnummer
Was
Elterngeld beantragen
Wann?
innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes
HINWEIS:
Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt
Wo?
Elterngeldstelle, Zuständigkeit für Rheinberg nach Nachnamen aufgeteilt, siehe Internet unter:
Internet: www.kreis-wesel.de/orgaunit/51-1-2-elterngeld
Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel
Telefon: 0281 2072070
Hinweis:
Zuständig sind der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie leben.
Womit?
- von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld
Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
- Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck "Elterngeld" oder "soziale Zwecke" im Original
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
- Einkommenserklärung und Lohn- und Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 Monate vor der Geburt