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Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Landesweit können sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.

Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

In der Regel können nur Ehrenamtliche, die sich in einer teilnehmenden Kommune engagieren, eine Ehrenamtskarte erhalten.
Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z. B. aus Kirche, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.

Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Beantragt werden soll die Karte im Regelfall in der Kommune, in der der überwiegende Teil des Ehrenamts geleistet wird. Wird das Ehrenamt nicht in einer Kommune, sondern auf Landes- oder Bundesebene erbracht, kann der von der begünstigten Organisation bestätigte Antrag direkt an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung gesandt werden.

Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über E-Mail: ehrenamtskarte@stk.rlp.de.

Jubiläumskarte

Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstags am 26. August 2018 in Pirmasens hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die neue Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt.
Die Jubiläumskarte bietet ab sofort die Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen.

Ehrenamtsplattform

Die Ehrenamtsplattform bietet allen Vereine die Möglichkeit ehrenamtliche Helfer zu akquirieren, ihre Veranstaltungen zu publizieren und sich innerhalb der Gemeinschaft transparent darzustellen.

Funktionen der Ehrenamtsplattform:
  • Vereine sichtbar machen & organisieren
  • eigene Vereinsbereiche erstellen und nutzen
  • Veranstaltungen teilen und VG-weit bewerben
  • Termine einstellen, die automatisch im Veranstaltungskalender erscheinen.
  • Austausch & Vernetzung
  • Beiträge veröffentlichen, über eigene Aktivitäten informieren, gezielt nach neuen Engagierten suchen
  • Einfache interne Kommunikation
  • Vereinsinterne Chats, Beiträge, Dateiablage
  • Sicher & datenschutzkonform
  • keine kommerzielle Nutzung, keine Datenweitergabe an Dritte
Weitere Informationen finden Sie unter:
Internet: https://ehrenamt.vgo-o.de/p/Startseite