Familien Kopass Krefeld

| FINANZEN, FÖRDERUNG UND WOHNEN 7 174 Ihr Recht: Elternzeit Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber mit einer Regelfrist von sieben Wochen vor Beginn Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 32 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit „aufzusparen“. Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis hin zum achten Lebensjahr des Kindes. Wenn Sie Elterngeld beantragen möchten oder Fragen zur Elternzeit haben, können Sie sich an den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld wenden. Stadt Krefeld Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Elterngeld a Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld g Herr Theobald aelterngeld@krefeld.de Owww.krefeld.de/elterngeld Weitere Informationen Wie hoch ist das Elterngeld? Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800,00€, der Mindestbetrag 300,00€. Grundsätzlich kann das Basiselterngeld für die Dauer von zwölf Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Außerdem haben Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wurde, ebenfalls einen Anspruch auf mindestens einen weiteren Bezugsmonat des Basiselterngeldes. Es ist zudem möglich, das sogenannte Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann der Anspruch des Elterngeldes, nicht wie zuvor nur die Auszahlungsvariante, von 14 auf bis zu 28 Monate erhöht werden, wodurch der ausgezahlte Betrag jedoch halbiert wird. Dabei entsprechen zwei Elterngeld Plus Monate einem Monat des normalen Basiselterngeldes. Hinzu kommen die vier Partnerschaftsmonate, die zusätzlich zur Verfügung stehen, wenn beide Elternteile in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es kann künftig also zwischen den beiden Elterngeldmodellen ausgewählt oder beide Varianten kombiniert werden. © Konstantin Yuganov - Fotolia.com

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