Familien Kopass Krefeld

| FINANZEN, FÖRDERUNG UND WOHNEN 7 179 können jedoch nur bis zum Ende des Besuches einer allgemein- oder berufsbildenden Schule gewährt werden, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keine Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Folgende Unterstützungen sind möglich: Schulbedarfspaket – Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt. Jährlich erhöht sich die Pauschale prozentual zum Regelsatz. 2024: Februar 65,00 € und August 130,00 € Mittagessen in Kita oder Schule – Wenn die Kita/Schule mittags eine warme Mahlzeit anbietet, werden die Kosten aus dem Bildungspaket übernommen. Ausflüge mit der Kita oder Schule – Damit bedürftige Kinder an ein- oder mehrtägigen Ausflügen der Kita / Schule teilnehmen können, werden alle tatsächlich anfallenden Kosten aus dem Bildungspaket bezahlt. Mitmachen bei Kultur, Sport und Freizeit – Alle Kinder sollen bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen können. So werden z. B. Beiträge für den Sportverein oder die Musikschule mit monatlich 15,00 € bezuschusst. Anspruch auf diese Leistungen besteht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Notwendige Lernförderung – Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn in der Schule kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine geeignete außerschulische Lern- förderung, insbesondere geeigneter Privatpersonen, zur Erreichung des Klassenzieles bzw. eines Schulabschlusses beantragt werden. Schülerbeförderung – Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung (in der Regel ermäßigtes Schokoticket) angewiesen sind, können die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden, soweit diese nicht von Dritten übernommen werden. für den Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von 1947 1 65 + 1 Monat 1948 2 65 + 2 Monate 1953 7 65 + 7 Monate 1954 8 65 + 8 Monate usw. Stadt Krefeld – Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen a Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld c Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminierung möglich Hilfe zum Lebensunterhalt: g Herr Weber t 02151/863026 c 0 21 51 / 86 29 11 a hans.weber@krefeld.de O www.krefeld.de/de/dienstleistungen/ sozialhilfe-hilfe-zum-lebensunterhalt Grundsicherung: (A – La): g Herr Schiffer-Milz t 02151/862985 c 0 21 51 / 86 29 99 a m.schiffer-milz@krefeld.de Grundsicherung: (Lb – Z): g Frau Dornbusch t 0 21 51 / 86 29 34 c 0 21 51 / 86 31 90 a t.dornbusch@krefeld.de O www.krefeld.de/sozialhilfe-grundsicherung BILDUNG UND TEILHABE – DAS BILDUNGSPAKET Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhalten: Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld oder Kinderzuschlag. Die Leistungen

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