Familien Kopass Krefeld

| FINANZEN, FÖRDERUNG UND WOHNEN 7 184 WOHNGELD UND LASTENZUSCHUSS Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem ersten des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle). Stadt Krefeld Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen a Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld c Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 8:30–12:30 Uhr Do 14:00–17:00 Uhr t 0 21 51 / 86-0 (Serviceportal der Stadt Krefeld) c 0 21 51 / 86 36 70 awohngeld@krefeld.de Owww.krefeld.de/wohngeld Weitere Informationen Bei Ärger oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter, etwa bei Mieterhöhungen, Heizkostenabrechnungen oder Modernisierungen, erhalten Bürgerinnen und Bürger fachkundigen ersten Rat durch einen Mietrechtsexperten in der Verbraucherberatung. Den Eintrag zur Verbraucherberatung finden Sie im Kapitel 6 „Rat und Hilfe“ in der Rubrik „weitere Beratungsstellen“. © Jack Frog rog - shutterstock.com

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