Familien Kopass Krefeld

| VERKEHR 8 193 Weitere Informationen ADFC-Gebrauchtfahrradmärkte bieten die Möglichkeit, ein gebrauchtes Rad zu erwerben oder gegen eine geringe Gebühr zum Kauf anzubieten. Begleitung und Dokumentation der Vertragsabschlüsse durch ADFC-Aktive und Kooperation mit der Polizei verringern das Risiko, an ein gestohlenes Rad zu geraten. Auf den Märkten werden sehr unterschiedliche Fahrräder – vom Bastlerrad bis zum neuwertigen Markenrad, vom Alltagsrad bis zum E-Bike, vom Kinderrad oder -roller bis zum Fahrradanhänger – angeboten. Entsprechend breit ist das Preisspektrum. Zum Abschluss eines korrekten Kaufvertrages benötigen Verkäufer und Käufer einen gültigen Ausweis. In der Regel gibt es zwei Märkte, einen im April oder Juni und einen im September. Genaue Termine werden in der Presse und auf der ADFC-Webseite veröffentlicht. AUTOFAHREN IN KREFELD Begleitetes Fahren ab 17 Mit sechzehneinhalb Lebensjahren kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung in der Klasse B oder BE anmelden und einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet wird (Begleitperson). Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung). Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen EU-Kartenführerschein, sondern eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die nur zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (sprich: mit dem 18. Geburtstag) wird ein EU-Kartenführerschein ausgestellt. Stadt Krefeld Fachbereich Sicherheit und Ordnung a Elbestraße 7, 47800 Krefeld c Online-Terminvereinbarung: www.krefeld.de/de/ordnung/fuehrerschein Mo–Fr 8:00–12:30 Uhr | Mo 14:00–16:00 Uhr Mi geschlossen | Do. 14:00–17:30 Uhr t 0 21 51 / 86 0 Owww.krefeld.de/führerschein © Kzenon - Fotolia.com

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