Familien Kopass Krefeld

| KINDERBETREUUNG 2 27 ELTERN-BABY-GRUPPEN, KINDERMASSAGE, ELTERN-KIND-GRUPPEN In Gruppen kommen Eltern mit ihren Babys und/oder Kleinkindern in entspannter Atmosphäre zusammen, um » sich über alle Fragen rund um den Familienalltag auszutauschen » eine schöne gemeinsame Zeit mit den Babys zu erleben » Kontakte zu knüpfen » sich bei Unsicherheit oder Fragen zu informieren Aktuelle Infos und weitere Kurse finden Sie unter www.hdf-krefeld.de. Haus der Familie – Ev. Familien- und Erwachsenenbildung, Mehrgenerationenhaus a Westwall 40 – 42, 47798 Krefeld t 0 21 51 / 39 91 71 c 0 21 51 / 39 23 51 a info@hdf-krefeld.de O www.hdf-krefeld.de KINDERTAGESPFLEGE „TAGESMÜTTER UND TAGESVÄTER“ Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für die Jüngsten geeignet. Eine Kindertagespflegeperson betreut als feste Bezugsperson maximal fünf Kinder gleichzeitig in ihren Räumen, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen. Wenn sich zwei maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen, können im Rahmen einer sogenannten "Großtagespflegestelle" bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden. Jedoch ist auch bei dieser Betreuungsform jedes Kind pädagogisch und vertraglich einer Kindertagespflegeperson fest zugeordnet. Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig und dadurch zeitlich flexibel. Sie tragen somit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und bieten Eltern durch den Abschluss eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages eine verlässliche Betreuungsform. Die Auszahlung der laufenden Geldleistung erfolgt in der Regel über das Jugendamt, Eltern werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt. Sowohl die Kindertagespflegepersonen selbst, als auch die Betreuungsräume müssen für die Durchführung dieses Angebotes geeignet sein. Die Überprüfung der persönlichen Eignung von Kindertagespflegepersonen sowie die anschließende Erteilung der Pflegeerlaubnis obliegt dem Jugendamt. Jede Kindertagespflegeperson, die ab 01.08.2022 erstmalig diese Tätigkeit aufnimmt, muss eine Qualifizierung im Umfang von 300 Stunden nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) absolviert haben. Wer sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessiert oder einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege sucht, kann sich telefonisch entweder an den städtischen Fachdienst Kindertagespflege, Tel. 0 21 51 / 86 35 45 oder per Mail tagespflege@krefeld.de oder an die Fachstelle Kindertagespflege beim Deutschen Kinderschutzbund unter kindertagespflege@ kinderschutzbund-krefeld.de. wenden. Fragen zur Kindertagespflege werden auch gerne unter der zentralen Rufnummer 0 21 51 / 86 35 45 während der Öffnungszeiten beantwortet.

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