Mehr Fahrradstraßen
Im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts hat die Stadt Nordhorn die Zahl ihrer Fahrradstraßen deutlich erhöht: Statt bisher zwei sind nun sieben Straßenabschnitte ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Neben einer eindeutigen Beschilderung wurden alle Fahrradstraßen mit auffälligen grünen Bodenmarkierungen und Piktogrammen versehen.
Fahrradstraßen sind grundsätzlich nur für den Radverkehr freigegeben. Sie können aber durch Zusatzzeichen auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden. Radfahrende haben dann aber weiterhin Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Der motorisierte Verkehr ist nur "zu Gast" und muss Geschwindigkeit und Fahrweise so anpassen, dass Radfahrende nicht gefährdet oder behindert werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h.
Fahrradstraßen sind grundsätzlich nur für den Radverkehr freigegeben. Sie können aber durch Zusatzzeichen auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden. Radfahrende haben dann aber weiterhin Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Der motorisierte Verkehr ist nur "zu Gast" und muss Geschwindigkeit und Fahrweise so anpassen, dass Radfahrende nicht gefährdet oder behindert werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h.