Ratschläge & Tipps
Papiere und Urkunden
Bestimmte Urkunden, Bescheinigungen und Dokumente muss man immer wieder vorweisen. Zum Beispiel, um Leistungen beantragen zu können oder Vergünstigungen zu erhalten. Darum ist es sinnvoll, die einzelnen Papiere zusammengefasst in einem Ordner an einem bestimmten Ort aufzubewahren.
Der Ordner sollte folgenden Inhalt haben:
Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, wenden Sie sich an das:
Bürgerbüro der Stadt Nordhorn
Stadthaus II, Büchereiplatz, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 87860
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch: 8.00 -12.30 / 14.00 -16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 -12.30 / 14.00 -18.00 Uhr
Freitag: 8.00 -12.30 Uhr
Sie können vorher einen Termin online vereinbaren: https://termin.nordhorn.de
Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle, um Angelegenheiten bei der Verwaltung zu erledigen, wie
Die Deutsche Rentenversicherung berät die Bürgerinnen und Bürger in Nordhorn über Rentenangelegenheiten.
Sprechstunden finden jeden 1. Dienstag im Monat jeweils von 8.30 -12.30 und 13.30 -15.30 Uhr im Stadthaus II am Büchereiplatz statt. Es ist allerdings eine vorherige Terminabsprache erforderlich:
Telefon: 0541 350770
E-Mail: beratung.in.osnabrueck@drv-bsh.de
Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus ein kostenloses Servicetelefon an: 0800 10004800
Erreichbar von Montag - Donnerstag: 8.00 -19.00 Uhr
Freitag: 8.00 -15.30 Uhr
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderten Menschen wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Für Antragstellende mit Wohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim ist das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Iburger Str. 30, 49082 Osnabrück
Telefon: 0541 58451 zuständig.
Erstanträge und/oder Folge(Verschlimmerungs)anträge erhalten Sie in der Abteilung für Soziale Sicherung des Landkreises Grafschaft Bentheim persönlich oder auf telefonische Anforderung per Post.
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie unter: www.soziales.niedersachsen.de
Parkausweis für Schwerbehinderte
Ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Plätzen mit Rollstuhl-Symbol! Dazu wird ein blauer EU-Parkausweis benötigt. Nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt im Rahmen der Beantragung des Schwerbehindertenausweises.
Einige Gruppen von schwerbehinderten Menschen können stattdessen einen orangenen Parkausweis beantragen. Dieser berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Er gewährt aber andere Erleichterungen beim Parken. Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Der Antrag für den blauen oder den orangenen Parkausweis kann gestellt werden im:
Verkehrsamt der Stadt Nordhorn
Stadthaus I / Zimmer E.11 / EG
Bahnhofstr. 24 / 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878101
Das Antragsformular kann schon vorab heruntergeladen und ausgefüllt werden: www.nordhorn.de / Suchwort "Parkerleichterung"
Kurmaßnahmen
Gesundheit ist in jedem Alter sehr wertvoll und darum sollte sorgfältig mit ihr umgegangen werden. Wenn bei Ihnen aus ärztlicher Sicht eine Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation erforderlich ist, sollte die Möglichkeit einer Kostenübernahme möglichst frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden.
Energieversorgung
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung für Strom, Trinkwasser und Erdgas oder bei An-, Um- und Abmeldungen, können Sie sich bequem per Telefon an Ihren Versorger wenden. Sie benötigen hierzu nur Ihre Kundennummer. Diese finden Sie genau wie die Anschrift und Telefonnummer des Versorgers auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung.
Im Falle einer Störung wenden Sie sich bitte direkt an den:
Störungsdienst
nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH
Gildkamp 10 / 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 301142 (24 Stunden Rufbereitschaft)
Den nvb-Kundenservice erreichen Sie
Montag: 8.00 -18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 8.00 -17.00 Uhr
Freitag: 8.00 -13.00 Uhr
Telefon: 05921 301222
E-Mail: kundenservice@nvb.de
Telefon
Die Rufnummern für Kundenservice und Störungsmeldungen entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Vertragsunterlagen.
Fernsehen/Rundfunk
Funkstörungen/Empfangsstörungen bei Fernseh- und Rundfunkanlagen können Sie bei der Bundesnetzagentur melden.
Die Rufnummer 0228 141516 ist 24 Stunden am Tag erreichbar. Oder schreiben Sie eine E-Mail an funkstoerung@bnetza.de. Bitte beachten Sie nach Möglichkeit vor der Kontaktaufnahme die Hinweise zu Funkstörungen im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de
Bestimmte Urkunden, Bescheinigungen und Dokumente muss man immer wieder vorweisen. Zum Beispiel, um Leistungen beantragen zu können oder Vergünstigungen zu erhalten. Darum ist es sinnvoll, die einzelnen Papiere zusammengefasst in einem Ordner an einem bestimmten Ort aufzubewahren.
Der Ordner sollte folgenden Inhalt haben:
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- Sparbücher, Kontoauszüge
- Versicherungs- und Sterbegeldpolicen
- Rentenbescheide
- Mietvertrag, Mietbücher
- bei Hausbesitz: Grundbuchauszug und andere Unterlagen
- sonstige wichtige persönliche Papiere
Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, wenden Sie sich an das:
Bürgerbüro der Stadt Nordhorn
Stadthaus II, Büchereiplatz, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 87860
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch: 8.00 -12.30 / 14.00 -16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 -12.30 / 14.00 -18.00 Uhr
Freitag: 8.00 -12.30 Uhr
Sie können vorher einen Termin online vereinbaren: https://termin.nordhorn.de
Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle, um Angelegenheiten bei der Verwaltung zu erledigen, wie
- An-, Ab- und Ummeldungen
- Passangelegenheiten
- Meldebestätigungen
- Ausstellen von Führungszeugnissen
- Beglaubigungen (außer Personenstandsurkunden)
Die Deutsche Rentenversicherung berät die Bürgerinnen und Bürger in Nordhorn über Rentenangelegenheiten.
Sprechstunden finden jeden 1. Dienstag im Monat jeweils von 8.30 -12.30 und 13.30 -15.30 Uhr im Stadthaus II am Büchereiplatz statt. Es ist allerdings eine vorherige Terminabsprache erforderlich:
Telefon: 0541 350770
E-Mail: beratung.in.osnabrueck@drv-bsh.de
Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus ein kostenloses Servicetelefon an: 0800 10004800
Erreichbar von Montag - Donnerstag: 8.00 -19.00 Uhr
Freitag: 8.00 -15.30 Uhr
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderten Menschen wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Für Antragstellende mit Wohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim ist das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Iburger Str. 30, 49082 Osnabrück
Telefon: 0541 58451 zuständig.
Erstanträge und/oder Folge(Verschlimmerungs)anträge erhalten Sie in der Abteilung für Soziale Sicherung des Landkreises Grafschaft Bentheim persönlich oder auf telefonische Anforderung per Post.
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie unter: www.soziales.niedersachsen.de
Parkausweis für Schwerbehinderte
Ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Plätzen mit Rollstuhl-Symbol! Dazu wird ein blauer EU-Parkausweis benötigt. Nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt im Rahmen der Beantragung des Schwerbehindertenausweises.
Einige Gruppen von schwerbehinderten Menschen können stattdessen einen orangenen Parkausweis beantragen. Dieser berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Er gewährt aber andere Erleichterungen beim Parken. Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Der Antrag für den blauen oder den orangenen Parkausweis kann gestellt werden im:
Verkehrsamt der Stadt Nordhorn
Stadthaus I / Zimmer E.11 / EG
Bahnhofstr. 24 / 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878101
Das Antragsformular kann schon vorab heruntergeladen und ausgefüllt werden: www.nordhorn.de / Suchwort "Parkerleichterung"
Kurmaßnahmen
Gesundheit ist in jedem Alter sehr wertvoll und darum sollte sorgfältig mit ihr umgegangen werden. Wenn bei Ihnen aus ärztlicher Sicht eine Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation erforderlich ist, sollte die Möglichkeit einer Kostenübernahme möglichst frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden.
Energieversorgung
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung für Strom, Trinkwasser und Erdgas oder bei An-, Um- und Abmeldungen, können Sie sich bequem per Telefon an Ihren Versorger wenden. Sie benötigen hierzu nur Ihre Kundennummer. Diese finden Sie genau wie die Anschrift und Telefonnummer des Versorgers auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung.
Im Falle einer Störung wenden Sie sich bitte direkt an den:
Störungsdienst
nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH
Gildkamp 10 / 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 301142 (24 Stunden Rufbereitschaft)
Den nvb-Kundenservice erreichen Sie
Montag: 8.00 -18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 8.00 -17.00 Uhr
Freitag: 8.00 -13.00 Uhr
Telefon: 05921 301222
E-Mail: kundenservice@nvb.de
Telefon
Die Rufnummern für Kundenservice und Störungsmeldungen entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Vertragsunterlagen.
Fernsehen/Rundfunk
Funkstörungen/Empfangsstörungen bei Fernseh- und Rundfunkanlagen können Sie bei der Bundesnetzagentur melden.
Die Rufnummer 0228 141516 ist 24 Stunden am Tag erreichbar. Oder schreiben Sie eine E-Mail an funkstoerung@bnetza.de. Bitte beachten Sie nach Möglichkeit vor der Kontaktaufnahme die Hinweise zu Funkstörungen im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de