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Ehe- und Altersjubiläen

Bei besonderen Ehejubiläen, beginnend mit der Goldenen Hochzeit und bei Altersjubiläen, beginnend mit der Vollendung des 90. Lebensjahres, erhalten Sie - je nach Jubiläum - Glückwünsche von der Stadt Nordhorn und vom Landkreis Grafschaft Bentheim. Die Glückwünsche sind zum Teil mit Besuchen des Bürgermeisters, des Landrates sowie mit Urkunden und Geschenken verbunden. Die Glückwünsche sind zum Teil mit Besuchen des Bürgermeisters, des Landrates oder deren Stellvertretern sowie mit Urkunden und Geschenken verbunden.
Die Stadt Nordhorn bzw. der Landkreis Grafschaft Bentheim wird Sie rechtzeitig vor einem Jubiläum anschreiben, um Sie zu informieren und um alles weitere zu besprechen.
Weitere Informationen zu den Ehrungen bei Ehe- und Altersjubiläen der Stadt Nordhorn erhalten Sie im Ratsbüro der Stadt Nordhorn.

Stadt Nordhorn
Ratsbüro, Bahnhofstraße 24
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878-144

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen haben im Land Niedersachsen eine lange Tradition und werden bereits seit 1947 - also noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland - durchgeführt. Die Landesregierung Niedersachsen spricht Ehepaaren, beginnend mit der Goldenen Hochzeit, sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde ihre Glückwünsche aus. Die Urkunden zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport (Integration) unterzeichnet. Alle anderen Urkunden tragen die Unterschrift des Niedersächsischen Ministerpräsidenten.
Auch der Bundespräsident gratuliert zu bestimmten Ehe- und Altersjubiläen mit einem Glückwunschschreiben.