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Ehe- & Altersjubiläen

Zu bestimmten Ehe- und Altersjubiläen erhalten die Bürgerinnen und Bürger Glückwünsche der Stadt Nordhorn und des Landkreises Grafschaft Bentheim. Bei den Ehejubiläen beginnt dies mit der Goldenen Hochzeit, also zum 50. Hochzeitstag. Bei Altersjubiläen gibt es Glückwünsche beginnend mit der Vollendung des 90. Lebensjahres. Die Glückwünsche sind zum Teil mit Besuchen des Bürgermeisters, des Landrates sowie mit Urkunden und Geschenken verbunden.

Ausschlaggebend sind die im Standesamt vermerkten Daten. Die Stadt Nordhorn bzw. der Landkreis Grafschaft Bentheim wird Sie rechtzeitig vor einem Jubiläum anschreiben. So kann alles Notwendige im Vorfeld Ihres großen Tags geklärt und besprochen werden. Zum Beispiel, an welchem Tag Sie den Bürgermeister zum Jubiläumsbesuch empfangen möchten. Sie können außerdem selbst entscheiden, ob zu Ihrem Jubiläum ein Hinweis in den Grafschafter Nachrichten erscheinen soll.

Mehr Informationen zu den Ehrungen bei Ehe- und Altersjubiläen erhalten Sie im Ratsbüro der Stadt Nordhorn.
Stadt Nordhorn
Ratsbüro, Bahnhofstr. 24, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878144

Auch das Land Niedersachsen gratuliert seinen Bürgerinnen und Bürgern zu bestimmten Jubiläen. Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen haben hier eine lange Tradition und werden bereits seit 1947 durchgeführt. Die Landesregierung Niedersachsen spricht Ehepaaren, beginnend mit der Goldenen Hochzeit, sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde ihre Glückwünsche aus. Die Urkunden zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden vom Niedersächsischen Innenminister unterzeichnet. Alle anderen Urkunden tragen die Unterschrift des Niedersächsischen Ministerpräsidenten. Der Bundespräsident gratuliert zu bestimmten Ehe- und Altersjubiläen ebenfalls mit einem Glückwunschschreiben.