Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Soziale Dienste & ambulante Pflege

Ambulante Hilfemöglichkeiten
Es gibt eine Vielzahl von Hilfemöglichkeiten, wenn Sie wegen Krankheit oder fortgeschrittenem Alter den eigenen Haushalt nicht mehr allein bewältigen können oder andere Hilfen benötigen, zum Beispiel beim Einkaufen. Die meisten der in Nordhorn ansässigen Pflegedienste (Sozialstationen, Diakoniestationen oder private Pflegedienste) bieten auch Haushaltshilfen oder Hilfen beim Einkauf an.

Hausnotruf
Das Hausnotrufsystem ermöglicht eine schnelle Hilfeleistung in einem Notfall. Über einen Sender, den man möglichst immer in Reichweite haben sollte, wird der Kontakt zur Notrufzentrale hergestellt.
Hier kümmert man sich um notwendige Hilfen und benachrichtigt Angehörige oder den Rettungsdienst.
Nach den in Nordhorn vorhandenen Anbietern von Hausnotrufsystemen können Sie sich bei der Pflegeberatung erkundigen; viele Anbieter inserieren zudem in der örtlichen Presse.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Kosten für den Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Pflegekasse übernommen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei geringem Einkommen die Möglichkeit, dass die Kosten für den Hausnotruf von der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn übernommen werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte rechtzeitig.

Essen auf Rädern
Mahlzeitendienste versorgen vor allem alte, kranke oder behinderte Menschen dauernd oder vorübergehend (beispielsweise während des Urlaubs der Pflegeperson) mit schmackhaften und altersgerechten Mahlzeiten. Teilweise werden auch Diätprogramme und Menüs für Diabetiker angeboten. Das Essen wird direkt in die Wohnung gebracht.
Die in Nordhorn ansässigen Anbieter von "Essen auf Rädern" können Sie bei der Pflegeberatung erfragen oder der örtlichen Presse entnehmen. Die Nutzung eines Mahlzeitendienstes ist kostenpflichtig. Ein Teil der Kosten für das Essen auf Rädern kann bei geringem Einkommen und unter bestimmten Voraussetzungen durch die Sozialhilfe übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn.

Lebensmittelausgabestellen
Die Nordhorner Tafel gibt gespendete Lebensmittel gegen eine geringe Gebühr an Bedürftige aus.

Die Lebensmittelausgabestelle der Nordhorner Tafel befindet sich hier:
Lise-Meitner-Str. 21, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 7121657
Mobil: 0173 2543926

Ausgabezeiten:
Dienstag: 14.00 -16.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 -18.00 Uhr
Wer zum ersten Mal kommt, sollte sich Mittwochs um 15 Uhr an der Ausgabestelle melden.

Eine weitere Ausgabestelle befindet sich im Ortsteil Klausheide:
"Kühlhaus" an der Kruppstr.
Ausgabezeit: Freitag: 16.30 -17.00 Uhr
Für Klausheide werden individuell gepackte Kisten geliefert. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Des Weiteren bietet die Nordhorner Tafel folgende Leistungen an:

"Das Lädchen" Sozialkaufhaus
Gildehauser Weg 86, 48529 Nordhorn
Öffnungszeiten: Montag / Mittwoch / Freitag: 13.00 -17.00 Uhr

"Café Mittendrin"
Daimlerstr. 1, 48529 Nordhorn
Öffnungszeiten: Montag / Mittwoch / Freitag: 14.00 -17.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 -10.30 Uhr

Fußpflegedienste
Wenn sie darauf angewiesen sind, eine Fußpflege in Anspruch zu nehmen, kann bei geringem Einkommen und unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln möglich sein. Setzen Sie sich bitte diesbezüglich vorab mit der Abteilung Soziales in Verbindung. Die in Nordhorn angebotenen Fußpflegedienste entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder dem Telefonbuch (Gelbe Seiten).

Die Pflege im eigenen Zuhause
Mehr als drei Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland nehmen häusliche Pflege vor allem in der eigenen Wohnung in Anspruch. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, von wem sie gepflegt werden möchten. Die Pflegeversicherung unterstützt auch die Versorgung durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige und zahlt dafür Pflegegeld. Auch die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche.

Dies sind vor allem:
  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
  • häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen,
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste (Krankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen usw.) leisten insbesondere ambulante Behandlungs-, Kranken-, Alten- und Familienpflege. Sie kommen ins Haus und übernehmen vielfältige Aufgaben. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege und bei häuslichen Verrichtungen. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegedienste können je nach Einzelfall von den Kranken- oder Pflegekassen und/oder vom Sozialamt übernommen bzw. von den Betreuten selbst getragen werden.

Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei den zuständigen Leistungsträgern (Pflegedienste, Kranken- und/oder Pflegekasse, Landkreis Grafschaft Bentheim).

Pflege-Telefon
Das Pflegetelefon des SoVD-Landesverbands Niedersachsen e. V. ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei Sorgen rund um das Thema Pflege. Wir hören zu und nehmen uns Zeit für ein Gespräch, zum Beispiel bei familiären Entscheidungen, bei Überforderung durch die Pflege von Angehörigen zu Hause oder bei Konflikten mit Pflegediensten und -heimen. Wir zeigen geeignete Verfahrenswege auf und geben Hinweise auf weiterführende Dienste. Auch als erste Anlaufstelle hilft das Pflegetelefon weiter, wenn das Thema Pflege plötzlich und akut auf Sie zu kommt. Im Gespräch wird erläutert, wo Sie Rat und Hilfe vor Ort finden können, und wir besprechen Ihr weiteres Vorgehen.
Telefon: 0511 70148148
E-Mail: pflegetelefon@sovd-nds.de

Hinweis:
Das SoVD-Pflegetelefon bietet keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen und zur Beantragung von Pflegeleistungen wenden Sie sich bitte an das Mitglieder-Service-Telefon der SoVD-Beratung unter 0511 65610721.

Sprechzeiten:
Aus organisatorischen Gründen ist beim SoVD-Pflegetelefon dauerhaft ein Anrufbeantworter geschaltet, die Rückrufe erfolgen zeitnah von Montag bis Freitag. Alle Gespräche werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Die Anrufe sind kostenfrei.

Bitte beachten Sie:
Das SoVD-Pflegetelefon ist kein Notruf-Telefon für Situationen mit akutem Handlungsbedarf. Wenden Sie sich im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls bitte an die allgemeinen Notrufnummern 112 oder 110. In dringenden Fragen zu pflegerischen Themen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Pflegestützpunkt oder an einen ambulanten Anbieter vor Ort.

Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der beziehungsweise dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:
  • technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, sowie
  • Verbrauchsprodukten, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.
Um Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn das beantragte Pflegehilfsmittel dazu beiträgt, die Pflege zu erleichtern und Beschwerden zu lindern, oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Zudem darf keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse bestehen. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 €, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen. Von den Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.

Demenz
Die Diagnose Demenz stellt einen tiefen Einschnitt in das Leben von Angehörigen und Betroffenen dar. Es treten unzählige Fragen, Sorgen und Befürchtungen auf: was muss ich bei dem Verdacht oder nach der Diagnosestellung tun? Welche Hilfsangebote gibt es? Wo gibt es Hilfe für die Angehörigen? Welche Unterstützungen stehen mir zu?

Die Erkrankung
Patientinnen und Patienten mit kognitiven Einschränkungen oder einer Demenz leiden häufig an Gedächtnisproblemen sowie an Einschränkungen des Orientierungsvermögens, der Denk- und Urteilsprozesse und der Sprache. Im Verlauf der Erkrankung verändern sich auch das Verhalten, die Emotionen und die Persönlichkeit, so dass das gewohnte Leben immer stärker beeinträchtigt wird. Die Orientierungsprobleme ("Wo bin ich?) treten verstärkt in unbekannten Situationen und unvertrauten Orten auf, zum Beispiel auf Reisen oder bei einem Krankenhausaufenthalt. Wenn eine fortgeschrittene Demenz vorliegt und sprachliche Verständigung nur noch sehr eingeschränkt möglich ist, gilt es die Betroffenen auf der Gefühlsebene zu erreichen und ihre Stimmung durch menschliche Zuwendung, Beruhigung und ein freundlich gestaltetes Umfeld zu verbessern.

Diagnose und Therapie
Die Diagnosestellung erfolgt in der Hausarztpraxis oder bei Fachärztinnen und Fachärzten für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Geriatrie. Leider können die medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten derzeit die Erkrankung noch nicht stoppen. Deshalb sind bei der Therapie weitere Berufsgruppen sehr wichtig, wie zum Beispiel Psychologinnen und Psychotherapeuten, Pflegefachkräfte, Sozialarbeiterinnen, Ergotherapeuten, Logopädinnen, Ernährungsberater oder Physiotherapeutinnen.

Hilfe und Beratung im Landkreis Grafschaft Bentheim
In der Grafschaft Bentheim gibt es eine Reihe an Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten und es kommen immer wieder neue hinzu. Auskunft zu Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und sozialpsychiatrischen Angeboten erteilt der Landkreis Grafschaft Bentheim. Auch die jeweiligen Kranken- und Pflegekassen können weiterhelfen.

Spezielle und stationäre Versorgungsangebote
Es gibt viele Tagespflege-Einrichtungen, in denen Betroffene tagsüber betreut und behandelt werden können. Die Angebote finden Sie in dieser Broschüre auf Seite 28. Die Euregio-Klinik in Nordhorn verfügt über eine integrative somatische Demenz Station. Im altersmedizinischen Zentrum arbeiten die Klinik für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie sowie die Klinik für Geriatrie und Neurogeriatrie Hand in Hand zusammen. Eine interdisziplinäre Gedächtnisambulanz befindet sich derzeit noch im Aufbau. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die bei zunehmendem Alter Gedächtnis- und Merkfähigkeitsprobleme bemerken und eine demenzielle Erkrankung befürchten. Durch die gemeinsame psychiatrische und neurologische Fachkompetenz ergänzen sich Diagnostik und Beratung. Als diagnostische Verfahren erfolgen psychiatrische und neurologische Untersuchungen, neuropsychologische Testungen, Erhebung bestimmter Laborwerte, Liquordiagnostik (Nervenwasseruntersuchung), EEG und auch die Überweisung zu bildgebenden Verfahren (cMRT). So lässt sich das Risiko einer demenziellen Erkrankung abschätzen, aber auch andere Gründe für die Gedächtnisstörungen ermitteln. Nach erfolgter Diagnostik können die Betroffenen und deren Angehörige über die zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten informiert sowie die weitere ambulante Therapie und Begleitung geplant werden. Dazu zählt auch die Vermittlung von Selbsthilfeangeboten oder die Beratung hinsichtlich psychosozialer Hilfen (z. B. Unterstützung beim Antrag auf Pflegeeingradung, ambulante und stationäre Wohnbetreuung, ...)

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Chefarzt Dr. med. Ansgar Siegmund
Telefon: 05921 841700

Klinik für Geriatrie und Neurogeriatrie
Ärztliche Leiter Nils Brümleve / Dr. Berthold Ibershoff
Telefon: 05921 842809

Begleitung Schwerstkranker
Palliativstation
Seit 2024 verfügt die Euregio-Klinik über eine neue Palliativstation.
Hier steht ein Team aus speziell ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften (Palliativ-Care Kräfte) und Seelsorgenden zur Verfügung. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) der Euregio-Klinik, den Hausarztpraxen, den Sozialdiensten und den Freiwilligen der Hospizhilfe Grafschaft Bentheim.
Aufgabe der Palliativmedizin ist die umfassende Behandlung und Betreuung von Patienten mit chronischen Leiden, die zum Tode führen. Bei diesen Patienten soll durch eine lindernde Behandlung der Krankheitssymptome, insbesondere durch Schmerztherapie, psychosoziale Betreuung und spirituelle Begleitung die Lebensqualität in der letzten Phase des Lebens erhalten bleiben.

Klinik für Anästhesie, Intensiv-/Palliativmedizin und Schmerztherapie
Chefarzt Prof. Dr. Andreas Meißner
Telefon: 05921 841680

Hospizhilfe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizhilfe Grafschaft Bentheim begleiten Sterbende und deren Angehörige ambulant zu Hause oder auch stationär in der Euregio-Klinik in Nordhorn und in verschiedenen Altenpflegeheimen in der Grafschaft Bentheim.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizhilfe wollen und können keine Ärzte und kein Pflegepersonal ersetzen. Sie können aber für Sterbende und deren Familien Gesprächspartner und Begleiterinnen sein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. In ihrer Arbeit machen sie keinen Unterschied hinsichtlich der Nationalität, Religion, Weltanschauung oder der Erkrankung eines Menschen.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, die erforderlichen Mittel werden durch Spenden und Mitgliedsbeiträge aufgebracht. Ein weiteres Angebot der Hospizhilfe ist die Trauerbegleitung.

Weitere Informationen:
Hospizhilfe Grafschaft Bentheim e. V.
Neuenhauser Str. 74, 48527 Nordhorn
Telefon: 05921 75400
E-Mail: info@hospizhilfe.de
Internet: www.hospizhilfe.de

Geschäftszeiten
Montag - Freitag: 9.00 -11.00 Uhr und nach Vereinbarung