Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Finanzielle Hilfen

Wohngeld

Auf Wohngeld, das in Form von Mietzuschuss (bei einer Mietwohnung) oder als Lastenzuschuss (bei selbst genutztem Eigentum) gewährt wird, besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, vom anzurechnenden Haushaltseinkommen und der monatlichen Miete (bzw. der Belastung bei Eigentum), die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird.
Scheuen Sie sich nicht, einen Antrag zu stellen. Nach Möglichkeit sollte der Antrag persönlich gestellt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Wohngeldstelle der Stadt Nordhorn im Stadthaus II.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben u. a. Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wer mindestens 65 Jahre alt ist und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und/oder Vermögen (bzw. dem des Ehegatten oder eheähnlichen Partners) bestreiten kann, hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Gewährung von Grundsicherungsleistungen. Das gilt auch für Personen, die zwischen 18 und 65 Jahren alt sind, wenn sie auf Dauer voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Im Gegensatz zur Sozialhilfe bleiben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Der Bedarf der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung errechnet sich nach den gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe.
Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme der Personen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind) haben grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf Grundsicherung.

Den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt man bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn, Stadthaus II.

Sozialhilfe

Bei geringem Einkommen und Vermögenslosigkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Anspruch zu nehmen. Auf die Gewährung der Sozialhilfe besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

Erkundigen Sie sich nach den Voraussetzungen bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn, Stadthaus II.

Für bestimmte Hilfearten wie z. B.
  • die Blindenhilfe,
  • die Hilfe zur Pflege,
  • die Eingliederungshilfe für Behinderte
ist der Landkreis Grafschaft Bentheim
van Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 961-848 oder -866
E-Mail: hanna.reurik@grafschaft.de oder
paula.nordemann@grafschaft.de

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "RF" besitzen) können Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die Befreiung wird nur auf Antrag gewährt. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Den ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie an die

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Die Anträge und nähere Auskünfte über die Befreiungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Stadt Nordhorn in der Auskunft des Stadthauses II dort können Anträge auch abgegeben werden) oder online unter www.rundfunktbeitrag.de.

Telefonvergünstigungen / Sozialanschluss

Privatkunden können unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn Sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind) Vergünstigungen für ihren Festnetzanschluss in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten und die genauen Voraussetzungen bei Ihrem Telefonanbieter.

Schuldnerberatungsstellen

Wenn Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

Caritasverband für den
Landkreis Grafschaft Bentheim
Nino-Allee 4
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 811110
E-Mail: lk-graf-bentheim@caritas-os.de

Diakonisches Werk der ev. ref. Kirche
Binsenstraße 5
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 71282 0
Fax: 05921 71282 20
E-Mail: info@diakoniestation-nordhorn.de

Beratung- und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, kann das unter Umständen teuer werden. Es besteht daher die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nähere Auskünfte erteilt das
Amtsgericht Nordhorn
Seilerbahn 15
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 701-0
Fax: 05921 701-117
E-Mail: agnoh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Anträge auf Prozesskostenhilfe und weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auch im Internet unter www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de