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Finanzielle Hilfen

Wohngeld
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Kosten für den Wohnraum. Es wird nur auf Antrag bewilligt. Wer bereits andere staatliche Leistungen, auch für die Unterkunftskosten bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Das sind zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe (nach SGB II oder SGB XII), Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, BAföG oder Berufsausbildungshilfe).

Im Jahr 2023 wurde das Wohngeld reformiert. Seitdem haben deutlich mehr Personen Anspruch auf Wohngeld. Der "Wohngeld-Plus-Rechner" bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie eventuell einen Anspruch auf Wohngeld haben. Sie finden ihn auf der Internetseite Internet: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Stadt Nordhorn im Stadthaus II. Informationen zur Antragstellung in Nordhorn erhalten Sie auf der Internetseite Internet: www.nordhorn.de/wohngeld

Sozialhilfe
Bei geringem Einkommen und Vermögenslosigkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Anspruch zu nehmen. Auf die Gewährung der Sozialhilfe besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Erkundigen Sie sich nach den Voraussetzungen bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn, Stadthaus II.

Für bestimmte Hilfearten wie z. B.
  • die Blindenhilfe,
  • die Hilfe zur Pflege,
  • die Eingliederungshilfe für Behinderte
ist der Landkreis Grafschaft Bentheim zuständig:
van Delden-Str. 1 -7, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 961-848 oder -866
E-Mail: hanna.reurik@grafschaft.de
E-Mail: paula.nordemann@grafschaft.de

Grundsicherung im Alter
Eine Form der Sozialhilfe ist die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Wer das Rentenalter erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und/oder Vermögen bestreiten kann, hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Gewährung von Grundsicherungsleistungen. Das gilt auch für jüngere Erwachsene, wenn sie auf Dauer voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz. Dazu zählen zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden - mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung - grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt man bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn, Stadthaus II. Die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" ist nicht zu verwechseln mit der Grundrente. Diese gibt es seit 2021 und ist ein Zuschlag zur eigenen Rente. Voraussetzung ist, dass jemand viele Jahre Beiträge gezahlt hat und trotzdem nur eine geringe Rente bekommt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Bürgergeld
Wer das Rentenalter noch nicht erreicht hat, grundsätzlich erwerbsfähig aber aktuell arbeitslos ist, kann Bürgergeld erhalten. Das Bürgergeld hat 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II ersetzt. Zuständig ist das Jobcenter:

Grafschafter Jobcenter
Stadtring 9 -15, 48527 Nordhorn
Telefon: 05921 966000
E-Mail: info-jobcenter@grafschaft.de

Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "RF" besitzen) können Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die Befreiung wird nur auf Antrag gewährt. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Den ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie an die:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln

Die Anträge und nähere Auskünfte über die Befreiungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Stadt Nordhorn in der Auskunft des Stadthauses II dort können Anträge auch abgegeben werden) oder online unter: www.rundfunkbeitrag.de

Telefonvergünstigungen/Sozialanschluss
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man einen vergünstigten Festnetzanschluss erhalten. Zum Beispiel bei bestimmten Arten von Schwerbehinderung. Wer viel telefoniert, kann aber eventuell mit einem normalen Tarif mehr sparen. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten und die genauen Voraussetzungen bei Ihrem Telefonanbieter.

Schuldnerberatungsstellen
Wenn Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

COMPASS Diakonie Caritas Haus
Nino-Allee 4, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 811110
Internet: www.compass-grafschaft.de

Prozesskostenhilfe
Sollten Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, kann das unter Umständen teuer werden. Es besteht daher die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nähere Auskünfte erteilt das:
Amtsgericht Nordhorn
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921 7010
Fax: 05921 701117
E-Mail: agnoh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Anträge auf Prozesskostenhilfe und weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auch unter: www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de